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dienen soll, erfüllen will. Durch einen vorzeitigen Beginn der Arbeit
würde nämlich das zur Verdauung notwendige Blut vom Ver-
dauungsapparat abgezogen und den arbeitenden Muskeln zugeführt,
sodaß die Verdauung nur langsam und unbefriedigend vor sich
ginge. Dabei darf der Weg zu und von der Essensstätte sowie die
besonders für Giftarbeiter notwendige Wasch- und Umkleidezeit
nicht als Pausenzeit gerechnet werden. Für Betriebe mit großer Ent-
fernung zwischen Arbeits- und Essensstätte sind daher Speise-
räume, Wärmeeinrichtungen oder Kantinen Voraussetzung, wenn
sie mit einer einstündigen Mittagspause auskommen wollen?. In
Industrien, wo giftige Gase ın größerer Menge auftreten und nicht
vollkommen abgesaugt werden können, oder wo die heutige Technik
es noch nicht möglich gemacht hat, die Arbeitsräume von kleinen,
aber schon nicht ganz gleichgültigen Mengen giftiger Gase frei-
zuhalten, wie beispielsweise in Glühlampenfabriken und Gießereien,
ist eine längere Pause vorzüglich geeignet, eine zu Gesundheits-
störungen führende Ansammlung zu verhindern.
Der günstige Einfluß, den die Mittagspause auf die Leistungs-
fähigkeit des Arbeiters ausübt, wird durch zahlreiche Unter-
suchungen aus der Praxis bestätigt. So stellte M. Bernays an Hand
automatischer Meßapparate fest, daß die einstündige Mittagspause.
mit der Hauptmahlzeit für bestimmte Gruppen von Spinnerinnen
eine Zunahme der Arbeitsleistung bewirkte, weil die Anreicherung
der Energiestoffe den Anregungs- und Übungsverlust weit ausglich.
Der Münchener Kliniker F. von Müller äußert sich zur Frage der
geteilten Arbeitszeit: „Wenn es darauf ankommt, die Leistung
eines jeden einzelnen möglichst hochzuhalten, so kann es nur in der
Weise geschehen, daß eine genügende Mittagspause und damit die
Möglichkeit einer Hauptmahlzeit in den Mittagsstunden eingeführt
wird. Der frühere Arbeitsschluß um 3 oder 4 Uhr kann unmöglich
als Ersatz für die Nachteile der ungeteilten Arbeitszeit angesehen
werden. Für die Gesundheit und Arbeitskraft ist daher die geteilte
Arbeitszeit besser3.“
1 Rationalisierung, Arbeitswissenschaft und Arbeiterschutz, S. 77.
? Zentralblatt für Gewerbehygiene und Unfallverhütung, Jahrg. 1925, S. 39/40.
® Zentralblatt für Gewerbehygiene und Unfallverhütung, Jahrg. 1925, S. 40.
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