kann im ganzen Bereich unseres Wirtschaftslebens die Arbeitslust
im Verhältnis zur Arbeitslast gesteigert werden ?‘“*
D. Anpassung der technischen Hilfsmittel und der
Arbeitsplätze an die psychophysische Beschaffenheit
des Arbeıiters.
Soll ein Betrieb nach psychophysischen Grundsätzen rationali-
siert werden, dann ist, wenn die Nebenumstände der Arbeit, die
Arbeitsbedingungen und die Arbeitsverhältnisse bereits optimali-
siert sind, zu untersuchen, inwieweit die technischen Hilfsmittel
und die Arbeitsplätze der körperlichen und seelischen Beschaffenheit
des Arbeitenden entsprechen. Gewisse Fragen der Ökonomisierung
der Arbeitswerkzeuge, der Maschinen usw. sind nur im Zusammen-
hang damit zu erledigen, daß es eben Menschen sind, die mit diesen
Werkzeugen zu arbeiten, die diese Maschinen zu bedienen haben.
Die Ökonomie der Kräfte dieser Menschen erfordert eine bestmög-
lichste physiologische und psychologische Anpassung der tech-
nischen Hilfsmittel an den Sinnes- und Nervenapparat. Je voll-
kommener diese Anpassung gelingen wird, desto größer wird der
quantitative und qualitative Nutzeffekt der Arbeit sein.
Selbstverständlich ist bei der Konstruktion technischer Hilfs-
mittel schon immer Rücksicht auf die psychophysischen Bedürf-
nisse des Arbeitenden genommen worden?, was die Geschichte der
Technik zur Genüge beweist. Werkzeuge oder Maschinen, die den
Forderungen des Nerven- und Muskelsystems und den Möglichkeiten
der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses und
des Willens schroff widersprachen, konnten sich nie lange halten,
weil die industrielle Technik stets mit Neuerungen auf den Markt
kam, die sich diesen Forderungen besser unterordneten und deshalb
bevorzugt wurden. Wenn diese Unterordnung bisher in den meisten
Fällen unbewußt geschah, so geht die neue Bewegung dahin, die
Anpassung an die psychophysischen Bedingungen bewußt in den
ı H. Herkner, Die Bedeutung der Arbeitsfreude in Theorie und Praxis der
Volkswirtschaft, S. 26.
2 H. Münsterberg, Grundzüge der Psychotechnik, S. 380/82,
SEIEN EEE EG GE
148