ersch wertwird und dadurch die haltenden Muskeln zu erhöhter Tätig-
keit gezwungen werden.
Die körperliche Gleichgewichtsarbeit beginnt mit der Auf-
rechterhaltung des Körpers bei der Arbeit. Der hierzu erforderliche
Kraftaufwand ist um so geringer, je bequemer die Körperhaltung
ist und nimmt zu, je mehr sie von der gewöhnlichen Haltung ab-
weicht. Der von M. Dieselhorst aufgestellte Mehrenergieverbrauch
in den verschiedenen Körperstellungen gegenüber dem Liegen ver-
dient bei der Arbeitsplatzeinrichtung unbedingt Beachtung. Der
Energieverbrauch ist in Prozent höher als beim Liegen!:
beim Sitzen um 4%
beim Stehen um 12%
beim Bücken um 55%
Diesen Ergebnissen ist auch bei der praktischen Gestaltung des
Arbeitsplatzes Rechnung zu tragen. Ein alter Zopf unserer Werk-
stättengewohnheiten ist der, daß Arbeiten immer noch im Stehen
verrichtet werden, die oft ohne weiteres mit einer kleinen Abwei-
chung von einem normalen Stuhl im Sitzen ausgeführt werden könn-
ten. Wie Mrs. Gilbrethauf der Tagung der Internationalen Vereinigung
zur Bestgestaltung der Arbeit mitteilte, ist ihr noch nie eine stehend
ausgeführte Arbeit begegnet, die nicht wenigstens zeitweise sitzend
ausgeführt werden könnte?. Da längeres Stehen sehr mühselig ist —
es strengt mehr an als gleichlanges Gehen in einem sehr langsamen
Tempo®* — sucht sich der Arbeiter oft auf Kisten, Körben, Blech-
kästen usw. eine Sitzgelegenheit zu schaffen. Es werden näm-
lich beim Sitzen zum Teil andere Muskeln beansprucht als beim
Stehen, so daß die Abwechslung der Haltung gewissen Muskeln
ein Ausruhen ermöglicht*. Jeder Mensch sucht deshalb seine
Körperhaltung im Laufe des Tages zu ändern, d. h. wer dauernd
steht, wünscht einmal zu sitzen, und wer dauernd zu sitzen
gezwungen ist, möchte gern einmal stehen, um auf diese Weise
eine Entlastung der Muskalutur zu erreichen. Dem Arbeiter
1 Praktische Psychologie, Jahrg. 1920/21, S. 179.
? Soziale Praxis, Jahrg. 1926, Spalte 750.
> E. Lysinski, Psychologie des Betriebes, S. 136.
* Rationalisierung, Arbeitswissenschaft und Arbeiterschutz, S. 52.
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