über die Unfälle in der amerikanischen Eisenindustrie in den Jahren
1907-1917 stehen die Zahlen der tödlich Verunglückten, der dauernd
und der vorübergehend Verletzten im Verhältnis 1:3:96, während
die dadurch bewirkten Verluste an Arbeitsstunden ein Verhältnis
von 65:22:13 aufweisen.
Die Bekämpfung der Unfälle mit allen zu Gebote stehenden
Mitteln ist nicht nur eine volkswirtschaftliche, sondern ebenso eine
betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Gemäß dem Grundcharakter
der Unfallversicherung, der in dem erweiterten Prinzip der Haft-
pflicht nach bürgerlichem Rechte besteht, werden die benötigten
Mittel nach den Arbeitslöhnen unter Berücksichtigung der Gefahr-
ziffer auf die Unternehmer umgelegt. Die Höhe der Umlage hängt
logischerweise von der Zahl und Schwere der Unfälle ab. Der Arbeit-
geber hat also auch ein starkes wirtschaftliches Interesse an der
Verringerung der Unfälle. Daß es sich hier um beträchtliche Summen
handelt, ist aus den Nachweisungen des Reichsversicherungsamtes
über die Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften ersicht-
lich, die beispielsweise für das Jahr 1924 Umlagebeiträge der Arbeit-
geber in einem Ausmaß von rund 192 Millionen verzeichnen!. Die
Statistik hat nachgewiesen, daß durchschnittlich jeder Unfall, der
zur Entschädigung führt, einem kapitalisierten Schaden von rund
4000 Goldmark entspricht. Das ergibt bei 56054 entschädigten
Unfällen im Jahre 1925 etwa 225 Millionen Mark, pro Arbeitstag
also mehr als 750000 Mark. Die Minderung und Milderung der Un-
fälle bedeutet daher eine zunehmende Befreiung des Gewerbes von
unwirtschaftlichen Gestehungskosten, die sich in geringeren Um-
lagebeiträgen für die Berufsgenossenschaft auswirken wird. Von
nicht geringerer wirtschaftlicher Bedeutung — wenn auch zahlen-
mäßig nicht genau erfaßbar — ist der durch Betriebsunfälle ver-
ursachte Ausfall an Arbeitsleistung. Jeder Unfall, der zur Arbeits-
unfähigkeit führt, bedeutet eine Betriebsstörung, die in einer
Minderung des Produktionsgutes, in einer Produktionsstörung zum
Ausdruck kommt und je nach der Tätigkeit des Verletzten größer
oder geringer sein wird. Die ungünstigen psychologischen Aus-
wirkungen auf die Gesamtheit der Arbeiterschaft, die begreiflicher-
1 Arbeiterschutz, Jahrg. 1927, S. 5.
1
70