Full text: Anpassung der industriellen Arbeit an die psychophysische Beschaffenheit des Menschen

über die Unfälle in der amerikanischen Eisenindustrie in den Jahren 
1907-1917 stehen die Zahlen der tödlich Verunglückten, der dauernd 
und der vorübergehend Verletzten im Verhältnis 1:3:96, während 
die dadurch bewirkten Verluste an Arbeitsstunden ein Verhältnis 
von 65:22:13 aufweisen. 
Die Bekämpfung der Unfälle mit allen zu Gebote stehenden 
Mitteln ist nicht nur eine volkswirtschaftliche, sondern ebenso eine 
betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Gemäß dem Grundcharakter 
der Unfallversicherung, der in dem erweiterten Prinzip der Haft- 
pflicht nach bürgerlichem Rechte besteht, werden die benötigten 
Mittel nach den Arbeitslöhnen unter Berücksichtigung der Gefahr- 
ziffer auf die Unternehmer umgelegt. Die Höhe der Umlage hängt 
logischerweise von der Zahl und Schwere der Unfälle ab. Der Arbeit- 
geber hat also auch ein starkes wirtschaftliches Interesse an der 
Verringerung der Unfälle. Daß es sich hier um beträchtliche Summen 
handelt, ist aus den Nachweisungen des Reichsversicherungsamtes 
über die Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften ersicht- 
lich, die beispielsweise für das Jahr 1924 Umlagebeiträge der Arbeit- 
geber in einem Ausmaß von rund 192 Millionen verzeichnen!. Die 
Statistik hat nachgewiesen, daß durchschnittlich jeder Unfall, der 
zur Entschädigung führt, einem kapitalisierten Schaden von rund 
4000 Goldmark entspricht. Das ergibt bei 56054 entschädigten 
Unfällen im Jahre 1925 etwa 225 Millionen Mark, pro Arbeitstag 
also mehr als 750000 Mark. Die Minderung und Milderung der Un- 
fälle bedeutet daher eine zunehmende Befreiung des Gewerbes von 
unwirtschaftlichen Gestehungskosten, die sich in geringeren Um- 
lagebeiträgen für die Berufsgenossenschaft auswirken wird. Von 
nicht geringerer wirtschaftlicher Bedeutung — wenn auch zahlen- 
mäßig nicht genau erfaßbar — ist der durch Betriebsunfälle ver- 
ursachte Ausfall an Arbeitsleistung. Jeder Unfall, der zur Arbeits- 
unfähigkeit führt, bedeutet eine Betriebsstörung, die in einer 
Minderung des Produktionsgutes, in einer Produktionsstörung zum 
Ausdruck kommt und je nach der Tätigkeit des Verletzten größer 
oder geringer sein wird. Die ungünstigen psychologischen Aus- 
wirkungen auf die Gesamtheit der Arbeiterschaft, die begreiflicher- 
1 Arbeiterschutz, Jahrg. 1927, S. 5. 
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