I. Psychophysische Forderungen an den technisch-
sachlichen Unfallschutz.
1. Psychophysische Forderungen an den technischen
Unfallschutz.
Der Verhütung von Unfällen dient natürlich in erster Linie
die Unfalltechnik, die durch Konstruktion sinnreicher und zweck-
mäßiger Schutzvorrichtungen sich ohne Zweifel große Verdienste
um die Unfallverhütung erworben hat. Die Möglichkeiten des
technischen Unfallschutzes sind nach Schlesinger! die folgenden:
1. Unmittelbarer Schutz des Menschen durch Einkapselung
des Menschen.
2. Zudeckung des gefährlichen Mechanismus, Einkapselung der
Maschine überall da, wo sich gefährliche Mechanismen in unmittel-
barer Nähe des Menschen befinden.
3. Selbsttätige Einschaltung des Schutzes durch den Gefahr-
erreger (bei Öffnen der Fahrstuhltür bleibt der Fahrstuhl automatisch
stehen), oder selbsttätige Ausschaltung der Gefahr durch Aus-
schaltung des Schutzes (beim Entfernen der Schutzvorrichtungen
bleiben die Maschinen stehen).
4. Mechanisierung der Arbeit derart, daß der Mensch gar nicht
mehr in die Nähe der Triebwerkteile kommt.
Alle diese Maßnahmen technischer Art sind Sache der Ingenieure
und können hier nur insoweit erwähnt werden, als bei ihrer Kon-
struktion psychophysische Forderungen berücksichtigt werden
müssen.
Unter diesem Gesichtspunkt erscheinen besonders die beiden
ersten Gruppen ausbaufähig. Sie behindern oft die Arbeitstätigkeit
oder rufen wenigstens die Vorstellung beim Arbeiter hervor, als ob
sie ihn hinderten; daher werden sie bisweilen vom Arbeiter ent-
fernt oder unwirksam gemacht und damit ein Gesichtspunkt zur
Verbesserung gegeben. Die Schutzvorrichtungen sind nämlich nur
dann hinderlich, wenn sie sich nicht organisch in den Arbeitsvor-
gang einfügen. Die Brauchbarkeit einer Schutzvorrichtung ist also
nicht nur von ihrer technisch einwandfreien Konstruktion abhängig,
*? G. Schlesinger, Psychotechnik und Betriebswissenschaft, S. 69.
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