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durch einen Zug in proximaler Richtung, also gegen den Körper zu,
in Tätigkeit gesetzt wird, während die Fahrtstellung durch Vor-
drücken des Hebels erreicht wird, so hat man die einzige, vom
psychophysiologischen Standpunkt aus zweckentsprechende Brems-
anordnung*‘“‘.
Die gefahrabwehrenden Einrichtungen müssen weiter so durch-
gebildet sein, daß die zur Beseitigung der Gefahr notwendige Be-
wegungsrichtung der gewollten Richtung eines Maschinenteils oder
dergleichen entspricht. Die Bewegung, die der Arbeiter z. B. zur
Verringerung gefährlichen Dampfdruckes auszuführen hat, muß
derjenigen Bewegungsrichtung des Manometerzeigers entsprechen,
die ein Sinken des Dampfdruckes anzeigt?. In gleicher Weise müssen
sich die Steuerungen der Maschine dieser Forderung der Sinnfällig-
keit unterordnen, wenn nicht in Momenten der Gefahr das Unglück
durch falsche Steuerbewegung geradezu herbeigeführt werden soll.
Da der Mensch bei starker innerer Hemmung sich zu vergreifen
geneigt ıst, sollen die unter verschiedenen Umständen zu betätigen-
den Handgriffe so angeordnet sein, daß sie nicht miteinander ver-
wechselt werden können, z. B. das Regulieren der Spannung, die
Betätigung des Ölschalters usw. Neben- oder übereinander angeord-
nete Schalter sollen hinsichtlich ihrer Lage der Lagebeziehung der
Orte entsprechen, auf die sie wirken®. Die Beachtung dieser For-
derungen an die Konstruktion unfallabwehrender Einrichtungen
ist deshalb von besonderer Wichtigkeit®, weil jede Gefahrandrohung
innere Hemmungen hervorruft, die ein ruhiges Überlegen unmöglich
machen, so daß der Mensch in die ihm angeborene instinktive Reak-
tionsweise zurückfällt. Darum müssen derartige Einrichtungen von
vornherein so konstruiert werden, daß sie diesem triebhaften
reflektorischen Handeln entsprechen.
Über die Notwendigkeit des technisch-sachlichen Unfallschutzes,
besonders des technischen, dessen Ziel es ist, ein aufmerksames Ver-
halten des Arbeitenden unnötig zu machen, besteht kein Zweifel.
Der Arbeiter an der Maschine kann neben seiner Beschäftigung
1 Reichsarbeitsblatt (Nichtamtlicher Teil), Jahrg. 1925, S. 445.
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$ Reichsarbeitsblatt (Nichtamtlicher Teil), Jahrg. 1925, S. 445
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