unmöglich dauernd auch sein Augenmerk auf eine bestehende
Unfallgefahr richten. Aber der mechanische Gefahrenschutz ist
beschränkt und unvollkommen: Ein Gitter, das einen gefährlichen
Maschinenteil umgibt, ist oft kein absolutes Hindernis, sondern nur
ein Symbol dafür, daß sich jenseits eine Gefahrzone befindet. In
ständiger und besonders in übertriebener Anwendung hat er den
Nachteil, daß der Arbeiter sich blind auf ihn verläßt und sorglos
wird. Die Gefahr der Gefahr aber ist die Sorglosigkeit.
IL. Psychotechnische Durchbildung des Unfallschutzes.
So ergibt sich neben den physikalischen Methoden des mecha-
nischen Schutzes die Notwendigkeit der psychologischen Einfluß-
nahme auf den arbeitenden Menschen selbst, die seine Aufmerk-
samkeit auf die Gefahrmöglichkeiten hinzulenken versucht. Wenn
wir berücksichtigen, daß jeder Betriebsunfall auf einer Wechsel-
wirkung zwischen den Betriebsmitteln einerseits und dem gegen
Unfall zu sichernden Arbeitnehmer andererseits besteht und daß
beide in engster Verbindung stehen, dann ist nicht gut einzusehen,
warum wir unsere unfallverhütenden Maßnahmen gerade auf die
Betriebsmittel beschränken und den Menschen unberücksichtigt
lassen wollen.
1. Persönliche Eigenart und Unfalldisposition.
Der Anteil des Menschen an Betriebsunfällen ist aus der Unfall-
statistik ersichtlich. Die 56554 entschädigungspflichtigen Unfälle
des Jahres 1925 der gewerblichen Berufsgenossenschaften verteilen
sich nach der Statistik des Reichsversicherungsamtes in Prozenten
auf folgende Gruppen!:
1. Motore, Transmissionen, Arbeitsmaschinen 21 %
2. Zusammenbruch, Herab- und Umfallen von Gegen-
ständen 16,5 %
3. Fall von Leitern, Treppen, aus Luken, in Vertiefungen 14,75%
4. Auf- und Abladen von Hand, Heben, Tragen 11%
5. Eisenbahnbetrieb 8 %
1 Unfallverhütungskalender 1928, S. 22/23.
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