D. IH. Griffsbereitschaft der Montageteile und Werkzeuge, Über-
sichtlichkeit und günstige Höhe des Arbeitsplatzes, Schaf-
fung von Sitzgelegenheit zur Verringerung der statischen
Beanspruchung werden zur Rationalisierung des Arbeits-
platzes beitragen.
Die technischen Schutzvorrichtungen dürfen die Arbeits-
tätigkeit nicht erschweren und sind so einzurichten, daß
die Aufmerksamkeit des Arbeiters ungeteilt der Arbeits-
ausführung zugewendet werden kann.
Akustische Gefahrwarnungen sind im allgemeinen op-
tischen vorzuziehen.
Die unfallabwehrenden Einrichtungen müssen der in-
stinktiven Abwehr- oder Fluchtbewegung des Menschen an-
gepaßt sein.
‚„„Unfäller‘* sind durch Eignungsprüfungen zu erkennen und
von gefährlichen Arbeiten fernzuhalten.
Durch systematischen Gefahrunterricht, der sich auf
Gewöhnung an die Gefahrerscheinungen und Mechanisierung
der Gefahrhandlungen erstreckt, wird die Wahrscheinlich-
keit zweckmäßigen Verhaltens im Gefahrfalle erhöht.
Der Unfallverhütungspropaganda, die ein aufmerksames
Verhalten Gefahren gegenüber erzwingen will, ist im Betrieb
die größte Beachtung zu schenken.
Nur derjenige dürfte heute in der rationellen Fertigung zum
letzten Erfolg kommen, der diese psychophysiologischen Feinheiten
anzuwenden versteht. Mögen diese Ausführungen dazu beitragen,
die Erkenntnis zu fördern, daß die Rationalisierung sich nicht nur
auf die Anwendung aller technischen und organisatorischen Mittel,
welche Natur- und Geisteswissenschaften bieten, beschränken darf,
sondern ebenso die Ergebnisse der Physiologie und der Psycho-
logie, soweit sie sich mit dem Arbeitsleben der Menschen direkt
oder indirekt befassen, berücksichtigen muß, wenn sie vollständig
sein soll.
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