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Unsicherheit, Unbehagen, bei starkem und dauerndem Auftreten,
sogar Schädigung des Auges zur F olge. Sie setzt einerseits das Seh-
vermögen stark herab und bedeutet so Vergeudung von Licht, da
die Beleuchtung nicht ausgenutzt wird ; andererseits hindert sie den
Arbeiter am klaren Sehen und genauen Arbeiten, verschlechtert
also seine Arbeitsleistung und bedeutet in diesem Sinne Vergeudung
von Arbeitskraft. Erfahrungsgemäß wird Blendung oft zur Ur-
sache von Unglücksfällen, bedeutet also auch Gefährdung des
Lebens und der Gesundheit des Arbeiters.
Blendung muß also in Industriebetrieben schon aus wirtschaft-
lichen Gründen vermieden werden. Dies kann geschehen durch
lichtundurchlässige Schirme oder durch Abblendung der Licht-
quelle mittels lichtdurchlässiger, aber lichtstreuender Hüllen,
Glocken, Schalen, Vorhänge usw., welche die Lichtquelle ablenken.
Bei Allgemeinbeleuchtung kann man der Blendung auch vorbeugen,
wenn man die Lampen oberhalb des normalen Gesichtsfeldes,
nämlich in Winkeln von mehr als 30°, über einer durch das Auge
gelegten Wagerechten anordnet. Die Augenbrauen bieten dann dem
wagrecht oder nach unten blickenden Auge Schutz vor Blendung,
der um so größer wird, je steiler der Lichtstrahl einfällt. Indirekter
Blendung kann man durch gegenseitige Lageveränderung von
Lichtquelle, Fläche und Auge derart, daß der gespiegelte Strahl am
Auge vorbeigeht, abhelfen, manchmal auch durch Herabsetzung der
Leuchtdichte der Lichtquelle nach der reflektierenden Fläche hin %
Der Direktor des englischen Instituts für industrielle Psychologie
berichtet von Versuchen, die Blendung der Bergleute durch ihre
Lampen zu beseitigen. Es gelang ihm, eine opale Färbung der
Gläser herauszufinden, bei deren Verwendung die infolge der
Blendung auftretenden Nachbilder von 3,4 auf 1,7 und ihreDauer
von 28,4 Sekunden auf 23,8 Sekunden zurückgingen. Trotz Ver-
dunkelung um 28% konnte bei den meisten Bergarbeitern infolge
der Verbesserung der Sehschärfe eine Leistungssteigerung von
10—15% festgestellt werden 2.
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* Reichsarbeitsblatt (Amtlicher Teil), Jahrg. 1925, S. 208.
? Soziale Praxis, Jahrg. 1926, Spalte 916.
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