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Leuchtquellen vorteilhaft so an, daß das künstliche Licht von der
Fensterseite her einfällt, also an der Fensterwand, nicht in der
Raummitte, weil anzunehmen ist, daß die Maschinen und Arbeits-
plätze nach den Fenstern orientiert sind. Um die Fensterpfeiler als
Reflektoren ausnützen zu können, empfiehlt sich eine Anbringung
zwischen den Fenstern}.
Schließlich muß die Beleuchtungsanlage den Rücksichten auf
Gefahrlosigkeit, Gesundheit und Betriebssicherheit entsprechen.
Bei Ansammlung von leicht brennbarem Staub oder von explosiblen
Gasen, die zu leichter Entzündbarkeit neigen und deshalb Feuer-
und Explosionsgefahr bergen, sind die vorgeschriebenen oder üb-
lichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Störende Wärme oder
Abgase, die bei der Beleuchtung eventuell entstehen, müssen durch
Entlüftung oder Absaugung unschädlich gemacht werden. Auch
ist zu erwägen, ob sich nicht die Anlage einer von der Betriebs-
beleuchtung unabhängigen Notbeleuchtung empfiehlt?.
Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Arbeiters hängen ın
hohem Maße vom Licht und der Beleuchtung ab, und man spricht
deshalb heute sehr bezeichnend auch wohl von dem Licht als Werk-
zeug. Werden die Mängel einer Beleuchtung ebenso wie objektive
Verbesserungen auch oft subjektiv nicht empfunden und ihr Vor-
handensein gedankenlos hingenommen, so ist es doch notwendig,
Leuchten zu schaffen, die den Forderungen der Gesundheit ge-
nügen. Zu geringe Beleuchtungsstärke kann besonders bei anhal-
tender Naharbeit die mitwirkende Ursache von Kopfschmerzen,
Nervenstörungen und Kurzsichtigkeit sein. Gewerbliche Kurz-
sichtigkeit wurde in folgendem Umfange festgestellt: Fabrikarbeiter
4 bis 6 v. H., Uhrmacher 10 bis 18 v. H., Goldarbeiter 11 bis 46
v. H., Graveure 16 bis 33 v. H., Feinmechaniker 18 bis 25 v. H.,
Schriftsetzer 42 bis 51 v. H.% Die eigenartige Bergmanns-
krankheit des Augenzitterns, die in schlechtbeleuchteten Kohlen-
gruben auftritt und entzündliche Erscheinungen der Augen durch
* Reichsarbeitsblatt (Amtlicher Teil), Jahrg. 1925, S. 209.
2 Dasselbe, S. 207.
* Arbeiterschutz, Jahrg. 1927, S. 4.
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