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Die Grenze der Verunreinigung der Luft! durch Staub ist je nach
Form und Stoff desselben verschieden. Bei weniger gefährlichem
Staub können 20 mg pro cbm, bei bedenklichem Staub 10 mg pro
cbm Luft enthalten sein, ohne daß man eine Schädigung der Ge-
sundheit des Arbeiters zu befürchten braucht. Bei nur gelegent-
licher Staubentwicklung wird man die Grenze noch erheblich höher
setzen können. Weniger flüssig sind die Grenzen bei Gasen und
Dämpfen, wenn auch hier bei einigen Stoffen und einzelnen Leuten
bis zu einem gewissen Grade eine Gewöhnung eintreten kann. So
ist z. B. bekannt, daß bei 0,6 mg Kohlenoxyd im Liter Luft seine
merkbare Giftigkeit beginnt, bei Schwefeldioxyd bei 0,03—0,04 mg
im Liter, bei Chlor und Brom sogar schon bei 0,01 mg ım Liter Luft.
Einwandfreie Mitteilungen darüber, welchen Einfluß die Luft
auf die Arbeitsleistung und die Gesundheit des Arbeiters ausübt,
sind sehr spärlich vorhanden. Aus Zinkplattenfabriken wird be-
richtet, daß die Minderleistungen von Mai bis September bei guten
Ventilationseinrichtungen 2,9%, bei weniger guten Einrichtungen
5,2% und in zwei anderen Betrieben ohne künstliche Ventilation
6,:8—9,2% betrugen. Nach Schätzung des Berichterstatters ergab
sich durch gute Ventilation eine Leistungssteigerung von min-
destens 12%2?.
Um die Beziehungen zwischen der Geschwindigkeit der be-
wegten Luft und der Krankheitsziffer aufzudecken, wurden zwei
Arbeitsräume miteinander verglichen, deren Arbeiterinnen mit
ähnlichen Arbeiten beschäftigt waren. Die Beobachtungen, die sich
in einem Zeitraum von zwei Jahren auf 809 Arbeiterinnen er-
streckten, ergaben bei einer Veränderung der relativen Geschwin-
digkeit der bewegten Luft von 100 auf 50 eine Steigerung der
relativen Krankheitsziffer von 100 auf 153.3
Es dürfte sehr wahrscheinlich sein, daß Betriebe mit ungünstigen
Luftverhältnissen durch Kinführung guter Lüftungsbedingungen
die Leistungsfähigkeit der Arbeiter steigern und damit die Ren-
tabilität des Betriebes heben können. Die für die Luftverbesserungs-
* Beiheft 5/6 zum Zentralblatt für Gewerbehygiene und Unfallverhütung, S.160.
* Soziale Praxis, Jahrg. 1926, Spalte 916.
* Rundschau der Arbeit, Jahre. 1927, S. 52.
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