das Atmen und die Herztätigkeit. Die Entwärmung des beim
Arbeiten erwärmten Körpers, die sich durch Schweißverdunstung
vollzieht, wird bei geringer Luftfeuchtigkeit erleichtert; daher soll
die Luft im Arbeitsraum um so trockner sein, je höher die Tem-
peratur ist*.
Nach den gewerbehygienischen Erfahrungen soll die relative
Feuchtigkeit der Luft sich in den Grenzen zwischen 30—60%
halten. Als relative Feuchtigkeit bezeichnet man das Verhältnis
des tatsächlichen Wasserdampfgehaltes in einem Kubikmeter Luft
bei bestimmter Temperatur zum theoretisch möglichen Höchst-
gehalt bei gleicher Lufttemperatur. Jede Luftmenge ist imstande,
bei einer bestimmten Temperatur eine gewisse maximale Wasser-
dampfmenge aufzunehmen, ohne daß dieser Wasserdampf dem
Auge sichtbar wird. Diesen Zustand bezeichnet man als völlige, d. h.
100%ige Sättigung der Luft. Natürlich werden die durch die
meteorologischen Verhältnisse bedingten Schwankungen des Feuch-
tigkeitsgehaltes der Außenluft auch in der Raumluft normaler
Arbeitsräume gleichartig in Erscheinung treten. Es ist deshalb
schwer, allgemeingültige Daten anzugeben, bei deren Einhalten
weder die Gesundheit noch das Behagen und die Leistungsfähigkeit
beeinträchtigt wird. Es handelt sich hier um sehr komplizierte Vor-
gänge, bei welchen außer der Luftfeuchtigkeit noch viele andere
Faktoren eine Rolle spielen: Temperatur, Luftbewegung, Nahrung,
Kleidung, Arbeit usw.?2 Man kann bei 18—20° C 60% relative
Feuchtigkeit, bei 21—23° C 50%, bei 24° C 40%, unbedenklich zu-
billigen, bei starker Arbeit und unbewegter Luft jedoch weniger ®,
Wolpert erfordert für Arbeitende bei 15° bis 70%, bei 18—20°
30—50%, bei höherer Temperatur unter 30% relative Luftfeuch-
tigkeit. Die Luft soll dabei so trocken sein, daß die Bildung flüssigen
Schweißes vermieden wird. Als zulässige Höchstfeuchtigkeit kann
im Winter etwa 50%, im Sommer etwa 70—75% des der Tem-
peratur entsprechenden Sättigungsgehaltes angesprochen werden. *,
ı Rationalisierung, A. und A., S. 56.
2 Beiheft 5/6 zum Zentralblatt für G. und U., S. 40.
3 do, S. 160.
4 do, S. 40,
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