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ökonomischen einen politischen Grund. Der Achtstundentag ist
nämlich eine Waffe im Kampfe zwischen Kapital und Arbeit. Je
kürzer die Arbeitszeit, desto mehr besteht für den Arbeiter die Mög-
lichkeit, sich weiterzubilden, und um so mehr wird sich sein geistiges
Niveau heben. Nun ist es eine alte Erfahrungstatsache, daß die zu-
nehmende Intelligenz eine Arbeiterschaft organisationsfähiger
macht, ein Grund für die Gewerkschaften, die Verkürzung der
Arbeitszeit zu fordern, für die Unternehmer, sie abzulehnen. Die
Entscheidung wurde und wird vornehmlich durch die Macht-
verhältnisse der beiden sich gegenüberstehenden Interessenten-
kreise bestimmt. Um so mehr tut es not, den Kampf um das kom-
plizierte Arbeitszeitproblem aus der Sphäre des politischen Streites
zu entfernen und auf das Niveau der wissenschaftlichen Erörterungen
zu heben.
Eine Begrenzung der Arbeitszeit ist natürlich schon immer vor-
genommen worden, die pure Notwendigkeit zwang dazu; aber nach
Gesichtspunkten, die nur in den wenigsten Fällen den im arbeiten-
den Menschen und den in der Arbeit gegebenen Bedingungen ge-
recht wurden. Erst in den letzten Jahrzehnten machte man ein-
gehendere und sorgfältigere Untersuchungen, wofür die Betrachtung,
daß es möglich war, in kurzer Arbeitszeit bessere Ergebnisse zu
erzielen als in längeren Arbeitszeiten, den grundlegenden Gesichts-
punkt bot.
Schon Ernst Abbe! hat durch seine Untersuchungen ın den
Zeißwerken zu Jena nachgewiesen, daß bei einer Kürzung der
Arbeitszeit von 9 auf 8 Stunden die tägliche Arbeitsleistung beı
den im Zeitlohn stehenden Arbeitern die gleiche, bei den im Stück-
lohn beschäftigten Arbeitern sogar eine bessere war als bei neun-
stündiger Arbeitszeit. Untersuchungen Fromonts in einer Zink-
entschwefelungshütte ergaben, daß eine Organisation der Arbeits-
schichten zu je dreimal acht Stunden am Tage wirtschaftlich ebenso
vorteilhaft war wie die frühere Organisation. bei welcher der Ar-
beiter 24 Stunden hintereinander und dann in Schichten von
12 Stunden am Zinkentschwefelungsofen beschäftigt wurde. Die
von A. F. Stanley Kent im Auftrage der Regierung in sieben
1 Ernst Abbe, Gesammelte Abhandlungen, III. Bd., S. 203/49,
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