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gesetzliche Richtlinien gegebener Grenzen. ‚Natürlich wird diese
so geschlossene Schwankungsbreite je nach der Einstellung der
politischen Machtverhältnisse in ganz verschiedener Weise genutzt
werden können *.““
Für die auch heute wieder im Mittelpunkt des sozialpolitischen
Interesses stehenden Erörterungen über die gesetzliche Regelung
der Arbeitszeit wird das Ergebnis des sog. „Arbeitsleistungsaus-
schusses‘, einer besonderen Kommission des vom Reichstag zur
Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen einge-
setzten Enquete-Ausschusses, nicht ohne Bedeutung sein.
Eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit wird auch von außen-
politischen Rücksichten diktiert sein. Sehr bemerkenswert sind hier
die Ausführungen von Prof. Herkner?: „Die Sache ist doch so, daß
man in der Regel eine Abkürzung der Arbeitszeit als einen Fort-
schritt, als eine Erleichterung der Existenz auffaßt. Die Sieger-
staaten wollen aber, daß Deutschland mehr arbeitet als sie. Es
wird ja auch ın bezug auf die Besteuerung der Standpunkt von
ihnen eingenommen, daß Deutschland viel mehr, mindestens aber
ebenso viel Steuern zu zahlen habe als sie. Wenn wir die Bestre-
bungen, an Deutschlands Pionierrolle auf dem Gebiet der sozialen
Gesetzgebung festzuhalten, fördern wollten, würde sehr leicht unsere
Stellung zu den Reparationsangelegenheiten geschwächt werden.
Es würde gesagt werden: Ihr wollt durch euere soziale Gesetz-
gebung den Massen der produktiven Erwerbsstände ein leichteres
Leben verschaffen, als eure gegenwärtigen Verhältnisse und
Schulden erlauben. Auch die Arbeiterschaft in den Ententestaaten
wird sich sagen, daß, wenn Deutschland weniger arbeiten und
weniger zahlen wolle, sie mehr arbeiten müßte und mehr Steuern
zu zahlen hätte.‘
Abschließend soll nochmals unterstrichen werden — hierauf
wurde bereits bei der Behandlung der Ermüdungsmessungs-
methoden hingewiesen — daß eine objektive, gerechte und sachlich-
wissenschaftlich begründete Begrenzung der verschiedenen Arten
industrieller Arbeit nach dem heutigen Stand der Arbeitsphysiologie
1 E. Atzler, Körper und Arbeit, 536/37.
? Reichsarbeitsblatt (Nichtamtlicher Teil), Jahrg. 1919, S. 362.
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