Die Arten der Erhaltung
Vorausgesetzt, daß sich die folgenden Aufzählungen aufdie Erhaltung
der gotischen Einzelbildwerke, nicht auf ganze Altarwerke beziehen,
wäre zuerst ein Hauptschema aufzustellen, dem die Grade der Erhal:
tung der Fassung und der plastischen Binnenform untergeordnet sind:
Das Schema der Erhaltung der dargestellten Komposition, d. h. der Er-
haltung der Grundform eines Bildwerkes.
A) Erhaltung der Grundform eines Bildwerkes
a) Bildwerke mit ganz intakter Grundform.
b) Bildwerke mit kleinen Beschädigungen hervorstehender Teile, z.B.
Verlust einzelner Finger, Attribute, Kronzacken, einer angediebelten
Hand, Abstoßungen am Sockel.
c) Bildwerke mit größeren Beschädigungen, z. B. Verlust größerer Par-
tien einer Gewandung, beider Hände, der ganzen Krone usw. durch
Abstoßung oder durch Wurmfraß.
d) Bildwerke mit schweren Beschädigungen, z. B. Verlust großer Teile
eines Bildwerkes durch Abbrechen, Wurmfraß oder späteres Ver-
schneiden.
e) Bildwerke mit sehr schweren Beschädigungen, Fragmente von Fi-
guren, meist Köpfe, oder in Büstenform zugeschnittene Bildwerke.
Dieser Stufenleiter der Erhaltung der Grundform eines Bildwerkes
wären zwei Unterabteilungen, die Erhaltung der Fassung bei Bild
werken mit Bemalung und die Erhaltung der Binnenform bei unge-
faßten Bildwerken anzugliedern:
B) Bildwerke mit Fassung
I. Bildwerke mit Originalfassung
a) Bildwerke mit völlig intakter, unberührter!) Originalfassung.
b) Bildwerke mit freigelegter, völlig intakter Originalfassung.
c) Bildwerke mitgrößtenteilserhaltener, unberührter Originalfassung.
d) Bildwerke mit freigelegter, größtenteils erhaltener Originalfassung,
e) Bildwerke mit Resten der unberührten Originalfassung.
f) Bildwerke mit freigelegten Resten der Originalfassung.
) Unter unberührter Originalfassung verstehen wir hier eine nie übermalte und nie ausgebesserte ursprüng-
liche Fassung.
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