Die „Mittags-Scheckabrechnung“ des Kassen-Vereins. 201
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zierung des Eilavis-Verkehrs berücksichtigt worden sind. Die Überweisung
des zu zahlenden Saldos erfolgt sofort durch roten Reichsbankscheck.
Die Grundbuchungen der durch Eilavis überwiesenen Beträge werden
meist in ein besonderes Memorial (Per Kontokorrent-Konto — An Reichs-
bank — Eilavis-Konto) eingetragen. In manchen Banken werden bei der
Ausfüllung von Formular 1 Durchschriften angefertigt, von denen die erste
als Belastungsaufgabe für den Kunden, die zweite als Beleg für die Ein-
tragung in das Memorial oder als Memorialdurchschrift selbst dient, während
die dritte als Beleg für die Kontokorrentbuchung verwendet wird.
Die Überweisungen durch Eilavise erfolgen gewöhnlich, wie die Reichs-
banküberweisungen, in der Kasse oder der ihr angegliederten Giro-Abteilung.
Die Korrespondenzabteilung gibt die hierzu notwendigen Unterlagen.
Die Buchungen werden ebenso wie die Buchungen der sonst mit den Ab-
rechnungsstellen verrechneten Posten, im Reichsbank-Memorial oder in
einem besonderen „Abrechnungsstellen-Memorial‘“ vorgenommen. Gleichzeitig
werden die Memorialbuchungen der zur Abrechnung eingereichten Posten
mit den Eintragungen in die Abrechnungsformulare oder Aufstellungen
durchgeschrieben; entweder auf Sammelbogen (Laufbogen) oder auf Memorial-
durchschriften. Bei den durch die Abrechnungsstellen eingehenden Über-
weisungen, die dem Kunden gutzuschreiben sind, oder die durch diese Stellen
der Bank zur Zahlung im Verrechnungswege vorgelegten Posten, z. B. die
von einem Kunden auf die Bank gezogenen Schecks oder Domizilwechsel,
die von der Bank für Rechnung eines Kunden bezahlt werden, der als Be-
zogener des Wechsels fungiert (s. Kapitel IV, Abschnitt 4), kann die Buchung
in das Abrechnungsstellen-Memorial als Durchschrift der für den Kunden
bestimmten Belastungs- oder Gutschriftsaufgabe erfolgen, oder in derselben
Weise eine solche Memorialdurchschrift hergestellt werden.
Auch die Bank des Berliner Kassen-Vereins besitzt — seit dem
Jahre 1908 — eine Abrechnungsstelle, und zwar für Schecks, die sogenannte
„Mittags-Scheckabrechnung‘“. Die Einlieferung der Schecks erfolgt
für die dieser Abrechnungsstelle angeschlossenen Mitglieder (Ende 1929:
192 Firmen) bis 11 Uhr (Sonnabends bis 10 Uhr) vormittags. Schecks auf
die Reichsbank können auch bis 13 Uhr (Sonnabends bis 12 Uhr) eingeliefert
werden. Anwendung findet die Abrechnungsstelle des Kassen-Vereins fast
nur für solche Schecks, deren Bezogene nicht in der Abrechnungsstelle der
Reichsbank vertreten sind, jedoch werden Schecks auf die Mitglieder der
Scheckabrechnung sowie auf die Abrechnungsbanken der Reichsbank ent-
gegengenommen. Die Abwicklung vollzieht sich etwas anders wie bei der
Reichsbank. Es werden zwei Aufstellungen angefertigt, von denen der Ein-
lieferer die eine, mit dem Quittungsvermerk. des Kassen-Vereins versehen,
zurückerhält. Der Kassen-Verein bucht alsdann die Salden auf die Konten
der einzelnen Mitglieder; naturgemäß unter Vorbehalt der Rücklieferungen.
Eine Zusammenkunft zur Feststellung der Salden, wie sie bei der Abrech-
aungsstelle der Reichsbank stattfindet ist hier freilich nicht üblich. Jedoch
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