202 Der Hamburger Überweisungsverkehr.
sind die Mitglieder der Scheckabrechnung verpflichtet, etwa nicht in Ordnung
befindliche Schecks bis 13 Uhr zurückzuliefern; geschieht es nicht, so gelten
sie als anerkannt.
Ein dem Berliner Eilavis- Verfahren ähnliches, aber doch etwas anderes
Verfahren zur Überweisung und Abrechnung von Geldbeträgen ist in Ham-
burg eingeführt. Der Scheck spielt in Hamburg eine weit geringere Rolle
als in anderen Städten, besonders in Berlin; an seiner Stelle stand von jeher
die Überweisung. Ebenso wie der Berliner Eilavisverkehr wird der Hamburger
Überweisungsverkehr nur zwischen den dortigen Banken vorgenommen.
Die Verfügung über ein Guthaben erfolgt durch den sogenannten Abschreibe-
zettel (s. Beispiel 24).
Beispiel Nr. 24.
uf
Q:
Die X-Bank, Hamburg wird ersucht,
an Y-Bank, Hamburg zu überweisen:
x
-
FE
Sr
für Max Krause & Co., Kontonummer 1730
RM. 8
1200
3
3
Summe
RM. (in Buchstaben) nn _
Hamburg, den 3. Dezember 1929 02020000000
+
Ss
‚Einzuliefern bis 12 Uhr, v. 12bis Ferdinand Ahrens
13 Uhr nebst 30 d für jed. Posten Firmenstempel: Unterschrift
Die Abschreibezettel sind von den Kunden, die eine Überweisung vor-
nehmen wollen, auszufüllen. Zur Erleichterung der Übersicht werden die
Abschreibezettel an die Kunden in verschiedenen Farben geliefert; derart,
daß die Überweisung an jede Bank regelmäßig auf Zetteln von einer be-
stimmten Farbe erfolgt. Bei Überweisungen auf die bei der Reichsbank in
Hamburg geführten Staatskonten (Steuer, Gas, Telegraphenamt usw.)
kommen noch besondere Zettel in Anwendung. Da gegenwärtig acht Banken
dem Überweisungsverkehr angeschlossen sind, erhält der Kunde also, ab-
gesehen von diesen besonderen Zetteln, Abschreibezettel in acht verschiedenen
Farben. Die Namen der überweisenden und der die Überweisung empfangen-
den Bank sind auf den Zetteln vorgedruckt. In den Kassenräumen der dem
Überweisungsverkehr angeschlossenen Banken befinden sich nun Kästen,
die zur Aufnahme der von den Kunden ausgefüllten und unterzeichneten
Qı