Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Die doppelte Buchführung als Kontrollmittel. 207 
Wenn jedoch bestimmte Arbeiten so verteilt werden, daß die Beamten, 
die sie auszuführen haben, häufig, ohne es selbst zu wissen, sich gegenseitig 
kontrollieren, so kann man wohl sagen, daß diese Kontrollen zur Organisation 
der Bank gehören. Ein einfaches Beispiel hierfür ist schon das System der 
doppelten Buchführung. Durch den sinnreichen Grundsatz, daß jeder Be- 
lastung eine Gutschrift gegenübersteht, müssen manche Irrtümer, zuweilen 
auch Veruntreuungen, ans Tageslicht kommen. Es kann von der einen Schale 
einer Waage nichts genommen werden, ohne daß es am Sinken der anderen 
entdeckt würde. Der Angestellte, der z. B. das Effekten-Konto führt, kann 
seinem Kollegen, der das Kontokorrent-Konto zu führen hat, zwangsläufig 
kontrollieren, wenn die Eintragungen in beide Bücher nach denselben Unter- 
lagen oder nach gleichlautenden Durchschriften bzw. Kopien vorgenommen 
werden. Dennoch wird niemand behaupten, daß das Effekten-Konto als Kon- 
trollbuch des Kontokorrent-Kontos angelegt ist; es dient hauptsächlich dazu, 
den am Effektengeschäft erzielten Nutzen festzustellen. Sind aber die Ein- 
tragungen der Beträge in eines von beiden Büchern falsch, so muß es sich 
ergeben, wenn die Gesamtbeträge aller Soll- oder Habenposten innerhalb 
eines bestimmten Zeitraums — z.B. monatlich — miteinander ‚verglichen 
werden (Näheres hierüber s. Kapitel VIII, Abschnitt 4). Aber nur soweit 
die Buchungen der Beträge in Frage kommen, kann auf diese Weise deren 
Richtigkeit festgestellt werden; es kann also z. B. dadurch nicht kontrolliert 
werden, ob alle Buchungen auf die richtigen Konten vorgenommen wurden. 
Daraus ergibt sich schon, daß die doppelte Buchführung keineswegs 
andere Kontrollen überflüssig macht. Sie kann auch zur Entdeckung von 
Veruntreuungen in den Fällen nicht beitragen, in denen eine Buchung gleich- 
zeitig mit der notwendigen Gegenbuchung von einem untreuen Angestellten 
oder dessen Helfer absichtlich unterlassen wird. Denn selbstverständlich 
bleibt, wenn von beiden Schalen einer Waage dieselbe Menge genommen wird, 
das Gleichgewicht erhalten. Angenommen, es zahle jemand an der Kasse 
äner Bank den Betrag von 1000,— RM. ein, der Kassierer unterschlage 
aber das Geld, trage den Betrag nicht ins Kassabuch ein und der Kunde 
werde auch für den Betrag nicht auf Kontokorrent-Konto erkannt, so wird 
durch eine Abstimmung der Gesamtziffer der Soll- und Habenposten die 
Veruntreuung nicht entdeckt. 
Aus diesen Beispielen ist schon zu erkennen, daß noch weitere Kontrollen 
aotwendig sind. Aber die Grundsätze der doppelten Buchführung können 
xuch hierbei Anwendung finden; verschiedene Arbeiten werden von ver- 
schiedenen Beamten angefertigt, die sich dabei gleichzeitig kontrollieren. 
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die gegenseitige Kontrolle durch Beamte 
verschiedener Abteilungen erfolgen kann. Das ist aus dem Grunde zweck- 
näßig, weil die Angestellten der einen Abteilung — namentlich im Groß- 
betriebe — mit denen einer anderen im allgemeinen wenig in Berührung 
kommen. Eine planmäßig angelegte, gemeinsame Veruntreuung mehrerer 
Beamten ist leichter zu erwarten, wenn diese Angestellten in demselben Büro
	        
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