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Die doppelte Buchführung als Kontrollmittel. 207
Wenn jedoch bestimmte Arbeiten so verteilt werden, daß die Beamten,
die sie auszuführen haben, häufig, ohne es selbst zu wissen, sich gegenseitig
kontrollieren, so kann man wohl sagen, daß diese Kontrollen zur Organisation
der Bank gehören. Ein einfaches Beispiel hierfür ist schon das System der
doppelten Buchführung. Durch den sinnreichen Grundsatz, daß jeder Be-
lastung eine Gutschrift gegenübersteht, müssen manche Irrtümer, zuweilen
auch Veruntreuungen, ans Tageslicht kommen. Es kann von der einen Schale
einer Waage nichts genommen werden, ohne daß es am Sinken der anderen
entdeckt würde. Der Angestellte, der z. B. das Effekten-Konto führt, kann
seinem Kollegen, der das Kontokorrent-Konto zu führen hat, zwangsläufig
kontrollieren, wenn die Eintragungen in beide Bücher nach denselben Unter-
lagen oder nach gleichlautenden Durchschriften bzw. Kopien vorgenommen
werden. Dennoch wird niemand behaupten, daß das Effekten-Konto als Kon-
trollbuch des Kontokorrent-Kontos angelegt ist; es dient hauptsächlich dazu,
den am Effektengeschäft erzielten Nutzen festzustellen. Sind aber die Ein-
tragungen der Beträge in eines von beiden Büchern falsch, so muß es sich
ergeben, wenn die Gesamtbeträge aller Soll- oder Habenposten innerhalb
eines bestimmten Zeitraums — z.B. monatlich — miteinander ‚verglichen
werden (Näheres hierüber s. Kapitel VIII, Abschnitt 4). Aber nur soweit
die Buchungen der Beträge in Frage kommen, kann auf diese Weise deren
Richtigkeit festgestellt werden; es kann also z. B. dadurch nicht kontrolliert
werden, ob alle Buchungen auf die richtigen Konten vorgenommen wurden.
Daraus ergibt sich schon, daß die doppelte Buchführung keineswegs
andere Kontrollen überflüssig macht. Sie kann auch zur Entdeckung von
Veruntreuungen in den Fällen nicht beitragen, in denen eine Buchung gleich-
zeitig mit der notwendigen Gegenbuchung von einem untreuen Angestellten
oder dessen Helfer absichtlich unterlassen wird. Denn selbstverständlich
bleibt, wenn von beiden Schalen einer Waage dieselbe Menge genommen wird,
das Gleichgewicht erhalten. Angenommen, es zahle jemand an der Kasse
äner Bank den Betrag von 1000,— RM. ein, der Kassierer unterschlage
aber das Geld, trage den Betrag nicht ins Kassabuch ein und der Kunde
werde auch für den Betrag nicht auf Kontokorrent-Konto erkannt, so wird
durch eine Abstimmung der Gesamtziffer der Soll- und Habenposten die
Veruntreuung nicht entdeckt.
Aus diesen Beispielen ist schon zu erkennen, daß noch weitere Kontrollen
aotwendig sind. Aber die Grundsätze der doppelten Buchführung können
xuch hierbei Anwendung finden; verschiedene Arbeiten werden von ver-
schiedenen Beamten angefertigt, die sich dabei gleichzeitig kontrollieren.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die gegenseitige Kontrolle durch Beamte
verschiedener Abteilungen erfolgen kann. Das ist aus dem Grunde zweck-
näßig, weil die Angestellten der einen Abteilung — namentlich im Groß-
betriebe — mit denen einer anderen im allgemeinen wenig in Berührung
kommen. Eine planmäßig angelegte, gemeinsame Veruntreuung mehrerer
Beamten ist leichter zu erwarten, wenn diese Angestellten in demselben Büro