Full text: Die Technik des Bankbetriebes

ng 
ft 
er 
2, 
‚er 
5n 
N 
‚en. 
mn 
Jle 
an 
vo, 
46. 
aN- 
ZU 
„MN- 
in- 
ch 
st- 
rte 
die 
ird 
3r- 
in- 
zen 
lie 
st 
en, 
„1SO 
1en 
JOT- 
MÄn- 
‚en, 
zu 
alts 
ten 
ung 
F$S- 
ıng 
zeit 
ilien 
-ch 
Die Mitkontrolle der Kundschaft. Das Durchschreibeverfahren als Kontrolle. 209 
gesichert, daß die mit der Unterzeichnung bestimmter Schriftstücke beauf- 
tragten Bevollmächtigten dem mit der Bank verkehrenden Publikum oder 
sonstigen Geschäftskontrahenten bekannt gegeben werden. Auf diese Weise 
wird eine Mitkontrolle dieser Stellen zu erreichen versucht. Natürlich kann 
diese nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn durch andere Kontrollmaßnahmen 
geschickte Fälschungen von Unterschriften vermieden werden können. Auch 
ist hierbei zu berücksichtigen, daß eine solche Mitkontrolle nur für bestimmte 
Geschäftsvorgänge verlangt werden kann, z.B. bei der Ausstellung von 
Schecks oder von Quittungen durch die Bank, oder bei Abschluß von Ver- 
trägen, die von den zur rechtsverbindlichen Zeichnung der Firma auf Grund 
der handelsgerichtlichen Eintragung oder der Satzung befugten Personen 
anterschrieben werden müssen. Keinesfalls kann aber z. B. allgemein mit den 
Empfängern aller von der Bank abgesandten Briefe vereinbart werden, daß 
die Mitteilungen für die Bank nur rechtsverbindlich sind, wenn sie bestimmte 
Unterschriften tragen. 
Der Grundsatz der Mitkontrolle durch außenstehende Personen findet 
häufig auch in anderer Form Anwendung. Darauf beruht z. B. das Verlangen 
der Banken, von der Kundschaft eine Bestätigung der ihr in regelmäßigen 
Zeitabständen (gewöhnlich vierteljährlich oder halbjährlich) zugesandten 
Kontoauszüge oder Depotauszüge (über den Effektenbestand) zu erhalten. 
Während diese Methode schon seit langer Zeit üblich ist, wird jetzt von einigen 
Banken den Kunden schon bei jeder Veränderung des Kontostandes — unter 
Umständen also täglich — ein sogenannter Tagesauszug (auch Posten- 
Auszug genannt) zugestellt, in dem die jeweiligen neuen Buchungen, oft unter 
Angabe des bisherigen und des neuen Saldos, angegeben sind. Auf dem Aus- 
zug befindet sich der Vermerk, daß Reklamationen im Falle der Unrichtig- 
keit. der Bank sofort mitzuteilen sind. (Näheres siehe Kapitel VIII, Ab- 
schnitt 2.) 
Eine Erleichterung der Kontrolltätigkeit. wird durch Anwendung des 
Durchschreibesystems erreicht. Indem die Richtigkeit der einzelnen 
Durchschriften auf mechanischem Wege gewährleistet ist, wird die Ab- 
stimmung aller Durchschriften mit den Korrespondenzunterlagen (Original- 
belegen) überflüssig. Nur soweit die Durchschrift als Unterlage für Ein- 
tragungen in Bücher dient, ist deren Kontrolle durch Vergleich mit der 
Unterlage erforderlich. Andererseits muß dadurch die richtige Herstellung 
der, ersten Niederschrift besonders gesichert sein, übertragen sich doch 
etwaige Fehler oder absichtlich unrichtige Angaben automatisch auf alle 
Durchschriften. Dasselbe gilt bei Anwendung des Lochkartenverfahrens (s. 
S. 129), natürlich von der Herstellung der Lochkarten. 
Wie schon erwähnt (S. 121), wird daher der Kontrolle der ersten Nieder- 
Schrift an Hand der Originalbelege (Briefe der Kunden, Einzahlungszettel, 
Schecks usw.) besonderer Wert beigelegt, und sie wird in größeren Betrieben 
von der Revisionsabteilung vorgenommen, um sie von dem allgemeinen 
Geschäftsgang personell und räumlich zu trennen. 
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.