Kontrolle der Kassenbestände und Einzahlungen. 215
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von einem nicht im Kassenbüro tätigen Revisionsbeamten, und zwar täglich
aach Schluß der Kassen für das Publikum, vorgenommen wird; in größeren
Betrieben meist von der Revisionsabteilung. Zuweilen wird der bare Kassen-
bestand gleichzeitig auch von dem Kontrollbeamten gemeinsam mit dem
Kassierer bis zum nächsten Tage verschlossen. Ist die Übereinstimmung
zwischen Barbestand und Saldo der Kassenkladde festgestellt, so kann man
annehmen, daß die Kasse tatsächlich stimmt, vorausgesetzt, daß alle an der
Kasse erfolgten Zahlungen ordnungsmäßig in diese Kladde gebucht sind.
Um dies festzustellen, muß die Kassenkladde auch mit den Belegen ver-
glichen werden, und gleichzeitig muß durch geeignete Kontrollen dafür ge-
sorgt werden, daß sämtliche Einzahlungsbelege in die Kladde eingetragen
werden. Diese Kontrolle erfolgt in folgender Weise. Über jede Einzahlung
wird, wie auf S. 163 erwähnt, vom Einzahler ein Zettel (Einzahlungszettel)
ausgestellt. Diesen Zettel gibt der Kassierer an einen zweiten Beamten, der
im Durchschreibeverfahren gleichzeitig die Quittung für den Einzahler,
das Bestätigungsschreiben an den Kunden (Gutschriftsaufgabe), die Kassen-
Primanotabuchung sowie sonstige Buchungsbelege und Kopien herstellt
(s. S. 171). Die Quittung unterzeichnet er, schreibt Betrag und Namen des
Kinzahlers in ein Kontrollbuch ein und gibt sie dann dem Kassierer, der
die zweite Unterschrift leistet, die Eintragung in die Kassenkladde vornimmt
und nunmehr das Geld in Empfang nimmt. In Betrieben, in denen das Durch-
schreibeverfahren nicht angewandt wird, stellt der zweite Beamte nur die
Quittung aus und unterzeichnet sie. Die Quittungsformulare werden häufig
(ähnlich wie die Schecks) von Blocks abgetrennt und laufend numeriert. An
dem Block verbleibt ein kleiner Abschnitt (Talon), auf dem der Betrag, der
Name des Einzahlers und das Datum der Einzahlung vermerkt werden:
Dieser Abschnitt kann die Führung des Kontrollbuches ersetzen.
{n Betrieben, wo der Grundsatz durchgeführt ist, die Entgegennahme
der Unterlagen für den Empfang der Werte in die Hände von Personen zu
legen, die mit der Verwaltung der Werte selbst nichts zu tun haben (s. S. 208),
werden die Einzahlungszettel vom Publikum an einem besonderen Schalter
(dem Belegannahmeschalter) abgegeben. Der den Zettel empfangende Beamte
Zibt eine Hälfte einer aus zwei Teilen bestehenden, mit laufender Nummer
versehenen Kontrollmarke dem Kinzahler, während er die zweite Hälfte, auf
der dieselbe Nummer vermerkt ist, mit dem Einzahlungszettel — zuweilen
auf diesen Zettel geklebt — an die die Quittung ausschreibende Stelle weiter-
leitet. Hier wird die Quittung mit der ersten Unterschrift versehen, gebucht
and alsdann mit der zweiten Hälfte der Kontrollmarke und dem Einzahlungs-
zettel an den Kassierer weitergeleitet, der nach Aufruf der Kontrollmarken-
hummer und Entgegennahme der ersten Hälfte vom Einzahler das Geld
gegen Aushändigung der von ihm mit der zweiten Unterschrift versehenen
Quittung in Empfang nimmt. In einigen Betrieben wird auf die zweite Hälfte
der Kontrollmarke am Belegannahmeschalter die Kontonummer des Kunden
und der Betrag geschrieben und eine Kopie angefertigt, die ebenfalls an die