Kontrolle der Auszahlungen.
als der Empfänger des Geldes keinen Beleg über den Betrag erhält. Es kann
also. auch keine Kontrolle, wie bei der Einzahlung, durch einen zweiten, die
Quittung ausstellenden Beamten erfolgen. Andererseits besteht hier nicht
die Wahrscheinlichkeit, daß der Kassierer ausgezahlte Beträge nicht in die
Kassenkladde bucht, denn er hat selbst ein Interesse an dieser Buchung.
Die Auszahlung erfolgt immer gegen Einreichung von Belegen (Schecks,
Quittungen, Wechsel usw.) ; diese gehen, wie erwähnt, zunächst an die Korre-
spondenzabteilung oder die Buchhaltung, um die Unterschriften, die Scheck-
nummern und den Kontostand zu prüfen. Dort werden sie mit einem Ver-
merk, ob die Auszahlung erfolgen kann, versehen. Die Belege erhält der
Kassierer zurück, bucht sie in die Kassenkladde und zahlt den Betrag aus.
Bei Schecks wird er noch die Zahlenreihe (s. S. 150) prüfen, sofern sich eine
solche an der Urkunde befindet. Bei Auszahlung des Geldes hat der Kassierer
sofort auf die zur Zahlung vorgezeigten Quittungen, Schecks usw. den Stempel-
aufdruck „bezahlt“ und das Datum der Zahlung zu setzen. Es ist dadurch un-
möglich, daß irgendein Angestellter erledigte Kassenbelege entwendet und das
Geld erheben läßt. Es muß aber auch kontrolliert werden, ob der Kassierer dieser
Vorschrift nachgekommen ist. Dies kann bei der Revision der Kasse geschehen.
An Stelle der Kontrolle durch eine Zahlenreihe können Verfälschungen
der Scheckbeträge auch dadurch erschwert werden, daß die Schecks in eine
Analysenquarzlampe gelegt und durchleuchtet werden. Dadurch können
Veränderungen der Schrift durch chemische Mittel festgestellt werden, weil
die ultravioletten Strahlen solche Änderungen erkennbar machen. Dieses Ver-
fahren hat gegenüber der Verwendung von Zahlenreihen den Vorteil, daß es
nicht nur gegen Verfälschungen des Scheckbetrages, sondern auch gegen an-
dere Textänderungen der erwähnten Art schützt; z. B. gegen Fälschung der
im Scheck als Order genannten Firma. Manche Banken verwenden, um dasselbe
Ziel zu erreichen, für ihre Scheckformularee in Papier, dessen Farbe sich ver-
ändert, wenn die Schrift mit Lauge oder Säure bearbeitet worden ist.
Die Belege werden nun an die für die Anfertigung des Kassen-Primanota
und gegebenenfalls der Durchschriften zuständige Stelle weitergeleitet. Die
Kontrolle der Kassenkladde und der Kassen-Primanota oder der an dessen
Stelle angefertigten Durchschriften sowie des Additionsbogens erfolgt in
derselben Weise wie bei den Einzahlungen. Sofern ein besonderer Beleg-
annahmeschalter besteht, werden die vom Publikum vorgezeigten Belege
(Schecks, Quittungen usw.) dort gegen die eine Hälfte der Kontrollmarke
abgegeben, während die zweite Hälfte mit den Belegen an die Korrespondenz
oder Buchhaltung weitergeleitet und von dieser mit den Belegen an den
Kassierer zur Auszahlung gesandt wird. Der Kassierer ruft die Nummer der
Kontrollmarke auf, fragt den Geldempfänger nach dem Betrag, um fest-
zustellen, ob die Kontrollmarke nicht etwa in andere, unbefugte Hände ge-
kommen ist, und zahlt aus.
In manchen Banken wird die Auszahlung gegen Quittung in der Art
vorgenommen, daß das zur Quittungsleistung für den Geldempfänger be-
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