Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Bestätigungsschreiben als Kontrollmittel. 219 
stimmte Formular nicht von diesem, sondern von der Bank ausgestellt und 
ihm zur Unterschrift vorgelegt wird, und zwar gleichzeitig mit der Durch- 
schrift der Buchungen oder Buchungsbelege, sowie gegebenenfalls der Be- 
lastungsaufgabe für den Kunden. Das gleiche Verfahren läßt sich jedoch 
naturgemäß bei Schecks und anderen Auszahlungsbelegen nicht anwenden. 
Bei diesen können die Durchschriften nur auf Grund der Belege nach der 
Auszahlung angefertigt werden. 
Sowohl bei den Einzahlungen, als auch bei den Auszahlungen wurde an- 
genommen, daß gleichzeitig mit der Grundbuchung und den Buchungsbelegen 
sine Gutschriftsaufgabe (bei Einzahlungen) oder Belastungsaufgabe (bei Aus- 
zahlungen) im Durchschreibeverfahren hergestellt und an den Kontoinhaber 
gesandt wird. Eine solche schriftliche Bestätigung der Auszahlungen ist ein 
wirksames Kontrollmittel. Sie erschwert es namentlich, daß irgendein Beamter, 
der die Guthaben der Kunden kennt, mit gefälschten, auf den Namen eines 
Kunden lautenden Schecks durch einen Strohmann an der Kasse Geld er- 
heben läßt, oder daß in gleicher Weise eine Quittung gefälscht wird, falls 
etwa die Bank an andere, als den ihr persönlich bekannten Kunden oder 
dessen Bevollmächtigten Zahlungen gegen Quittung vornehmen sollte. Bei 
direkten Einzahlungen des Kunden ist die Zusendung einer Bestätigung 
nicht so notwendig, weil dadurch nur eine Unterschlagung des Geldes durch 
den Kassierer erschwert wird; gegen eine solche gibt es aber, wie wir gesehen 
haben, andere wirksame Kontrollmittel. Bei Einzahlungen durch einen Dritten 
ist die Bestätigung im Interesse des Kunden wünschenswert; sie schützt ihn, 
daß der Einzahler einen geringeren Betrag zahlt und die Quittung der Bank 
fälscht. Auszahlungen an den Dritten dem Kunden zu bestätigen, ist deshalb 
notwendig, weil es schon häufig vorgekommen ist, daß ein Betrüger unter 
Benutzung gefälschter oder gestohlener Briefbogen des Kunden und unter 
geschickter Fälschung der Unterschrift die Bank veranlaßt hat, von dem 
Konto des Kunden einen Geldbetrag an einen Dritten zu zahlen. Die Be- 
nachrichtigung des Kunden schützt, da die Zahlung erfolgt ist, wie bei Aus- 
zahlungen gegen Schecks, natürlich nicht ohne weiteres gegen den Betrug, 
aber sie erleichtert dessen Aufdeckung, weil der Kunde sonst häufig erst nach 
Monaten, und zwar erst nach Prüfung der halbjährlich oder vierteljährlich auf- 
gestellten Kontoauszüge von der für seine Rechnung erfolgten Zahlung Kennt- 
nis erhält. Nur wenn Tagesauszüge versandt werden, wird die Entdeckung 
eines solchen Betruges früher erfolgen (siehe auch Kapitel VIII, Abschnitt 7). 
Bestätigungsschreiben für Ein- und Auszahlungen werden jedoch nicht 
von allen Banken und in allen Fällen angefertigt. Zuweilen werden direkte 
Einzahlungen vom Kunden oder dessen Bevollmächtigten und solche direkten 
Auszahlungen gegen Scheck oder Quittung nur dann bestätigt, wenn der 
Betrag eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Einzahlungen von einem Dritten 
im Auftrage eines Kunden, durch die Post zugehende Geldbeträge und Aus- 
zahlungen an einen Dritten auf Grund eines schriftlichen Auftrages des Kunden 
werden jedoch meist bestätigt.
	        
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