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Die Verfallbücher als Kontrollmittel. 319
an Hand der von der Expedition geführten Versandbücher und der von
ihr bei der Ablieferung zum Versand den auftraggebenden Stellen er.
teilten Quittungen leicht festgestellt werden, ob sich der Verlust oder Dieb-
stahl im Betriebe selbst — in der Expedition oder vorher — ereignet
hat, oder ob etwa ein Abschnitt zwar versandt, aber bei der Inkasso-
stelle nicht angekommen ist. Natürlich kann die Gutschrift auch von dieser
Stelle versehentlich unterlassen worden sein. Da, wie wir gesehen haben, die
Inkassostelle für den Gegenwert der zum Einzug versandten Abschnitte so-
jort belastet wird, kann diese Kontrolle an Hand der Kontokorrentbuchungen
and der Gutschriftsaufgaben der Inkassostellen vorgenommen werden. Sie
wird entweder von der Buchhaltung ausgeübt, gleichzeitig unter Eintragung
der erst aus den Gutschriftsaufgaben bekannten Wertstellungen, oder von
ner besonderen Kontrollstelle (Revisionsabteilung). Häufig vergleicht diese
auch die Gutschriftsaufgaben mit den ihr zugeleiteten Kopien der Versand-
briefe oder dem Inkassobuch (s. S. 274). Zuweilen wird die Kontrolle von bei-
len Stellen vorgenommen.
In etwas anderer Weise werden die durch Abrechnungsstellen eingezoge-
aen Abschnitte geprüft. Da hierbei der Bank Gutschriftsaufgaben nicht zu-
gehen, kann die Kontrolle nur an Hand der für die Abrechnungsstellen an-
gefertigten und von ihr bestätigten Aufstellungen, meist gleichzeitig mit der
Kontrolle der Gutschrift oder Belastung der übrigen Abrechnungsposten und
des Gesamtsaldos erfolgen.
Der Eingang der von der Wechselabteilung an die Kasse zum direkten
Einzug gesandten Wechsel oder Schecks wird dadurch kontrolliert, daß die
von der Kasse beim Empfang der Abschnitte an die Wechselabteilung gegebe-
aen Quittungen mit den Eingangsbuchungen in der Kassen-Primanotn von
äner Revisionsstelle verglichen werden.
Neben der oben erwähnten, in der Regel monatlich erfolgenden Abstim-
nung des Portefeuillebestandes mit dem sich aus dem Wechsel-Skontro er-
gebenden Bestandssaldo ist in den meisten Betrieben noch eine andere Prüfung
des tatsächlichen Wechselvorrats üblich. Wie gezeigt wurde (S. 305), werden
n allen Banken Verfallbücher (meist in Karteiform) geführt, in die alle
Wechseleingänge und -ausgänge, nach Verfalltagen geordnet, eingetragen
werden. Diese Bücher oder Karteien können zur Kontrolle des Portefeuille-
’estandes verwendet werden, da jede Eingangsbuchung, der keine Ausgangs-
yuchung gegenübersteht, einem im Portefeuille vorhandenen Wechsel oder
Scheck entsprechen muß. Die offenen Posten brauchen also nur mit dem
Dortefeuillebestand oder mit der monatlich anzufertigenden Aufnahmeliste
des Portefeuilles verglichen zu werden. Da die Wechsel im Portefeuille eben-
lalls nach dem Verfalldatum geordnet sind, ist die Abstimmung sehr einfach.
Zuweilen wird diese Kontrolle nur vorgenommen, wenn der Portefeuille-
bestand mit dem Sollbestand des Wechsel-Skontros nicht übereinstimmt. In
manchen — namentlich kleineren — Betrieben wird diese Kontrolle aber auch
häufiger vorgenommen als am Monatsende. Sie dient nicht nur zur Prüfung