Full text: Die Technik des Bankbetriebes

336 
Die Börsenmakler. 
Über die für die Kundschaft gemachten Abschlüsse müssen Rechnungen 
erteilt und ihr übersandt werden, Hierbei ist auch für die richtige Ver- 
steuerung der Kauf- und Verkaufgeschäfte Sorge zu tragen. Wie auf Seite 112 
erwähnt, werden diese Abrechnungen häufig in einer besonderen Abteilung, 
der Effekten-Korrespondenz, ausgeschrieben, während die Börsen-Korre- 
spondenzabteilung die nicht sofort ausgeführten Aufträge der Kundschaft 
bestätigt und etwaige Aufträge für auswärtige Börsen weitergibt. Die Vor- 
arbeiten für die Abrechnungen, und zwar das Ausrechnen der Beträge, er- 
folgt zuweilen ebenfalls in einem besonderen Zweigbüro, der Rechnerei, 
oder in der Effekten-Korrespondenz. In einigen Betrieben sind Börsen- und 
Effekten-Korrespondenz in einer Abteilung vereint. Die Versteuerung der 
Geschäfte wird gewöhnlich ebenfalls an dieser Stelle vorgenommen. 
2. Die Börse und ihre Einrichtungen. 
Um die Technik der Börsengeschäfte zu verstehen, ist es notwendig, zu- 
nächst die Börse und ihre wichtigsten Einrichtungen einer kurzen Betrach- 
bung zu unterziehen. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf die Berliner 
Börse, die im Effektenverkehr die größte Deutschlands ist. 
Der Laie, der die Börse zum erstenmal besucht, gewinnt einen merk- 
würdigen Eindruck. Ein die Ohren betäubender Lärm erregt schon beim Ein- 
tritt seine Aufmerksamkeit. Er sieht Gruppen von Personen dicht zusammen- 
gedrängt und heftig gestikulierend. Es sind die Makler, die ihre Offerten 
machen. Sie bewegen sich in unmittelbarer Nähe von rechteckig geformten 
Schranken, worin mehrere Herren sitzen, deren Gesicht nach dem Börsen. 
raum gerichtet ist. Das sind ebenfalls Makler, die im Gegensatz zu den 
vorigen von der Landesregierung, und zwar für die Berliner Börse durch 
den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin und 
für die übrigen Börsen durch den Regierungspräsidenten, in dessen Ver- 
waltungsbezirk die Börse belegen ist, angestellt worden sind. Ihr offizieller 
Titel ist Kursmakler ; früher bezeichnete man sie als vereidete Makler: 
so werden sie auch heute noch in der Umgangssprache der Börse genannt. 
Je zwei von ihnen bilden eine „Maklergru ppe‘‘ und setzen gemeinschaftlich 
die Kurse derjenigen Papiere fest, deren Handel ihnen von der Makler- 
kammer zugeteilt worden ist*). Die Maklerkammer wird in Berlin aus 
ı) Wie erwähnt, erfolgt die Feststellung der Kurse durch den Börsenvorstand; 
die Kursmakler sind Hilfspersonen, die „zur Mitwirkung bei der amtlichen Festsetzung 
des Börsenpreises von Waren und Wertpapieren“ ernannt werden ($ 30 Börs.G.). Nach der 
vom preußischen Minister für Handel und Gewerbe für Berlin erlassenen Makler- 
ordnung (vom 9. Juli 1906) haben die Kursmakler nur den Mitgliedern des Börsen- 
vorstandes alle zur Feststellung der Kurse von ihnen erforderten Erklärungen abzugeben. 
Die oben geschilderte Tätigkeit wird aber von den Kursmaklern ausgeübt; der Börsen- 
vorstand pflegt die Kursfeststellungen nur zu prüfen und in Streitfällen zu entscheiden. 
Darum ist es nicht ungerechtfertigt, wenn der Sprachgebrauch der Börse stets die Kurs- 
makler auch als diejenigen bezeichnet, die die Kurse festsetzen. 
‚1 
in 
m 
Fa 
ie 
e 
_ 1 
4 
ve. 
ar” 
an 
OC 
eır 
FL 
Vs 
4} 
U, 
Alf 
Sic 
ga 
ZU] 
ein 
wi 
auUC 
haı 
We! 
tä.g 
sta 
lich 
lun 
Va: 
het’ 
ges1 
„Va 
no0c| 
auc: 
ein
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.