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Die Börsenmakler.
Über die für die Kundschaft gemachten Abschlüsse müssen Rechnungen
erteilt und ihr übersandt werden, Hierbei ist auch für die richtige Ver-
steuerung der Kauf- und Verkaufgeschäfte Sorge zu tragen. Wie auf Seite 112
erwähnt, werden diese Abrechnungen häufig in einer besonderen Abteilung,
der Effekten-Korrespondenz, ausgeschrieben, während die Börsen-Korre-
spondenzabteilung die nicht sofort ausgeführten Aufträge der Kundschaft
bestätigt und etwaige Aufträge für auswärtige Börsen weitergibt. Die Vor-
arbeiten für die Abrechnungen, und zwar das Ausrechnen der Beträge, er-
folgt zuweilen ebenfalls in einem besonderen Zweigbüro, der Rechnerei,
oder in der Effekten-Korrespondenz. In einigen Betrieben sind Börsen- und
Effekten-Korrespondenz in einer Abteilung vereint. Die Versteuerung der
Geschäfte wird gewöhnlich ebenfalls an dieser Stelle vorgenommen.
2. Die Börse und ihre Einrichtungen.
Um die Technik der Börsengeschäfte zu verstehen, ist es notwendig, zu-
nächst die Börse und ihre wichtigsten Einrichtungen einer kurzen Betrach-
bung zu unterziehen. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf die Berliner
Börse, die im Effektenverkehr die größte Deutschlands ist.
Der Laie, der die Börse zum erstenmal besucht, gewinnt einen merk-
würdigen Eindruck. Ein die Ohren betäubender Lärm erregt schon beim Ein-
tritt seine Aufmerksamkeit. Er sieht Gruppen von Personen dicht zusammen-
gedrängt und heftig gestikulierend. Es sind die Makler, die ihre Offerten
machen. Sie bewegen sich in unmittelbarer Nähe von rechteckig geformten
Schranken, worin mehrere Herren sitzen, deren Gesicht nach dem Börsen.
raum gerichtet ist. Das sind ebenfalls Makler, die im Gegensatz zu den
vorigen von der Landesregierung, und zwar für die Berliner Börse durch
den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin und
für die übrigen Börsen durch den Regierungspräsidenten, in dessen Ver-
waltungsbezirk die Börse belegen ist, angestellt worden sind. Ihr offizieller
Titel ist Kursmakler ; früher bezeichnete man sie als vereidete Makler:
so werden sie auch heute noch in der Umgangssprache der Börse genannt.
Je zwei von ihnen bilden eine „Maklergru ppe‘‘ und setzen gemeinschaftlich
die Kurse derjenigen Papiere fest, deren Handel ihnen von der Makler-
kammer zugeteilt worden ist*). Die Maklerkammer wird in Berlin aus
ı) Wie erwähnt, erfolgt die Feststellung der Kurse durch den Börsenvorstand;
die Kursmakler sind Hilfspersonen, die „zur Mitwirkung bei der amtlichen Festsetzung
des Börsenpreises von Waren und Wertpapieren“ ernannt werden ($ 30 Börs.G.). Nach der
vom preußischen Minister für Handel und Gewerbe für Berlin erlassenen Makler-
ordnung (vom 9. Juli 1906) haben die Kursmakler nur den Mitgliedern des Börsen-
vorstandes alle zur Feststellung der Kurse von ihnen erforderten Erklärungen abzugeben.
Die oben geschilderte Tätigkeit wird aber von den Kursmaklern ausgeübt; der Börsen-
vorstand pflegt die Kursfeststellungen nur zu prüfen und in Streitfällen zu entscheiden.
Darum ist es nicht ungerechtfertigt, wenn der Sprachgebrauch der Börse stets die Kurs-
makler auch als diejenigen bezeichnet, die die Kurse festsetzen.
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