Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Der „freie Verkehr“. 
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13 Mitgliedern und 6 Stellvertretern gebildet, die von den Kursmaklern aus 
ihrer Reihe zu wählen sind. 
Bei der Festsetzung der Kurse berechnen die Kursmakler nach den in 
ihren Büchern verzeichneten Aufträgen, wie groß Angebot und N achfrage 
in jedem der von ihnen zu notierenden Wertpapiere sind. Hiernach bestim- 
nen sie den Kurs, zu dem ein Ausgleich der Kauf- und Verkaufaufträge statt- 
Äindet, Da beide Kursmakler den Preis desselben Papieres gemeinschaft- 
lich festsetzen, müssen sie, nachdem jeder die nötigen Berechnungen in seinen 
Büchern angestellt hat, miteinander über die Höhe des Kurses beraten. Vor 
der Schranke steht eine große Anzahl von Personen, die an den von den Mak- 
‚ern notierten Wertpapieren Interesse haben und noch kurz vor Festsetzung 
üer Kurse Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen beabsichtigen‘). 
Einige Wertpapiere werden auch im sogenannten „freien Verkehr“ 
gehandelt, ohne daß jedoch eine amtliche Notierung der bei diesem Handel 
erzielten Preise stattfindet. Notwendig ist hierzu nur, daß ein Börsenhändler 
an den für den „freien Verkehr‘ bestimmten Plätzen ausruft, daß er Käufer 
oder Verkäufer des Papieres zu einem bestimmten Kurse ist, und daß sich 
ein Gegenkontrahent für seine Offerte findet. Bei dem Handel im „freien 
Verkehr‘ sind mehrere Arten zu unterscheiden. Es gibt eine Anzahl von 
‚Einheitswerten‘“*) die nur gelegentlich im freien Verkehr umgesetzt werden. 
Namentlich kommt es vor, daß in Papieren, für die bei der Feststellung des 
Einheitskurses Beachtung (‚,‚Börseninteresse‘‘) hervortritt, auch im freien 
Verkehr Käufer auftreten, so daß sich bald ein Handel entwickelt. Oft hält 
Jieses Interesse jedoch nur wenige Stunden oder einige Tage an. Zuweilen hat 
sich aber für ein Papier ein ständiger freier Markt herausgebildet, und dies 
gab alsdann dem Börsenvorstand den Anlaß, fortlaufende Notierungen ein- 
zuführen, während es zur Einführung in den Terminhandel in der Regel 
3nes besonderen Antrages des Emissionshauses und in jedem Fall der Ein- 
willigung des Unternehmens selbst (nach $ 50 Börs.G.) bedarf. Ferner besteht 
uch ein freier Verkehr in Wertpapieren, die überhaupt nicht zum Börsen- 
handel zugelassen sind oder die an einer anderen inländischen Börse notiert 
werden. So wird eine Reihe von Aktien oder Anteilen von Kolonialgesellschaften 
täglich an der Berliner Börse gehandelt, ohne daß eine amtliche N otierung 
stattfindet. Emissionsfirmen, die Aktien eines Unternehmens in den amt- 
ichen Verkehr einführen wollen, pflegen zuweilen eine Zeitlang vor der Stel- 
ung des Zulassungsantrages darauf hinzuwirken, daß das Papier im freien 
Verkehr umgesetzt wird. Zuweilen werden auch Aktien neu gegründeter 
1!) Näheres über die Feststellung der Kurse siehe Abschnitt 5 dieses Kapitels. 
?) Zur Abkürzung soll auch hier die an der Börse gebräuchliche Bezeichnung „Ein- 
heitswerte‘““ für diejenigen Papiere angewendet werden, für die nur ein Einheitskurs fest- 
gestellt wird. Dementsprechend nennt man an der Börse „Schwankungswerte“* oder 
„variable Papiere“ jene Werte, die fortlaufend notiert werden. Diese Bezeichnung ist 
ıoch weniger schön als die erste; sie ist auch ungenau, weil sämtliche Wertpapiere, also 
yuch die „Einheitswerte‘‘ Kursschwankungen ausgesetzt sind. Die Werte, in denen 
äin Terminhandel stattfindet, werden dementsprechend als „Terminwerte‘“ bezeichnet. 
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl. 29
	        
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