Der Handel von Büro zu Büro. 341
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an der Berliner Börse amtlich notiert oder im Freiverkehr gehandelt werden,
[erner, wenn es sich um Werte handelt, die im Umtausch gegen solche Aktien
oder durch Ausübung eines mit ihnen verbundenen Bezugsrechtes in den Ver-
kehr gelangt sind.
Gegenüber dem Börsenverkehr in den nicht notierten Wertpapieren ist der
Handel außerhalb der Börse, von Büro zu Büro, in neuerer Zeit in den
Hintergrund getreten. Er erstreckt sich sowohl auf Rentenpapiere, als auch auf
Aktien industrieller Gesellschaften, namentlich auf solche, in denen Umsätze
im freien Verkehr der Börse nicht oder nur selten zustande kommen. Eine An-
zahl von Privatfirmen widmet sich diesem Geschäftszweig aber noch in be-
sonderem Maße und hat eigene Abteilungen dafür eingerichtet. Diese Banken
versenden Tabellen, worin sie mitteilen, zu welchen Preisen sie Käufer oder
Verkäufer für die namhaft gemachten nicht notierten Wertpapiere sind. Einzelne
Firmen pflegen solche Tabellen auch in den Zeitungen zu veröffentlichen.
Die Mitteilungen werden in der Regel jedoch ohne Verbindlichkeit für die
Bank gemacht, so daß diese selbst bei umgehender Zusage nicht verpflichtet
ist, die Wertpapiere zu dem angegebenen Preise zu liefern oder zu übernehmen.
Die Bank ist auch in den seltensten Fällen Eigentümer der Papiere, zu deren
Abgabe sie sich erbietet. Ebensowenig will sie die Papiere für eigene Rechnung
übernehmen, für die sie Nachfrage zu den in den Tabellen genannten Preisen
bekundet. Sie will vielmehr nur den Handel mit anderen Firmen vermitteln
und bezweckt mit der Versendung oder Veröffentlichung der Listen in den
Zeitungen in erster Reihe die Aufmerksamkeit des Publikums auf jene Wert-
papiere zu lenken, um es zum Abschluß von Geschäften anzuregen. Freilich
werden die genannten Preise nicht willkürlich eingesetzt; sie entsprechen viel-
nehr den Preisen, die die Bank unter Berücksichtigung eines für sie bestimmten
Zwischengewinnes bei Ausführung des Gegengeschäfts voraussichtlich selbst zu
zahlen hat oder erzielen wird. Hierbei legt sie, soweit es sich um Werte des „Frei-
verkehrs‘‘ handelt, die hier zuletzt gezahlten Preise zugrunde, oder die Preise, zu
jenen ihr eine andere Bank oder ein Kunde den An- oder Verkauf des Papiers in
Aussicht gestellt hat. Angebote der Kunden werden häufig von der Bank auch
Jazu benutzt, direkt, alsonicht durch Versendung von Preistabellen, an die Inter-
>ssenten des Papiers (Direktoren, Aufsichtsratsmitglieder, Großaktionäre usW.)
heranzutreten, um mit ihnen das Gegengeschäft abzuschließen. Der Kunde
muß das Angebot in diesem Falle in rechtsverbindlicher Form, wenn auch
nur für kurze Zeit, abgeben; sonst ist natürlich ein fester Abschluß mit dem
Gegenkontrahenten nicht möglich. Der Verkehr zwischen den Banken und ihren
Kunden oder den sonstigen Interessenten wickelt sich meist telegraphisch oder
telephonisch ab. Namentlich am Telephon ist der Handel in nichtnotierten
Werten sehr verbreitet. Der Erfolg dieses Geschäftszweiges hängt nicht allein
von dem Umfang der Kundschaft und deren Bereitwilligkeit zum Abschluß
von Geschäften ab, sondern wesentlich auch davon, in welchem Maße es der
Bank gelingt, Gegenkontrahenten zu finden. Eine gute Kenntnis der Groß-
aktionäre von Aktiengesellschaften wird hierbei wertvolle Dienste leisten.