382 Limitbücher, Orderkartothek. Effektenabrechnung.
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich beim Handel in nicht notierten
Werten im Falle des Selbsteintritts dadurch, daß der Kommissionär (so-
wohl der gewöhnliche als auch der selbsteintretende) verpflichtet ist, die
Interessen des Kommittenten wahrzunehmen und für ihn einen möglichst
günstigen Kurs zu erzielen. Findet nun in dem Papier, das er kaufen oder
verkaufen soll, kein Handel im freien Börsenverkehr statt, sondern nur ein
gelegentlicher Handel von Büro zu Büro, so vermag der Kommissionär schwer
festzustellen, ob-der erzielbare Preis gerade der günstigste ist, und der Kom-
mittent kann daher leicht den Einwand erheben, daß der Kommissionär
nicht genügend Sorgfalt bei Ausführung der Kommission angewendet habe.
Die von der Kundschaft eingehenden Börsenaufträge werden von den für
die Ausführung zuständigen Börsenhändlern in einem Notizbuch vorgemerkt.
Limite, die voraussichtlich nicht an demselben Börsentage zur Ausführung
kommen und weiter vorzumerken sind, werden in Limitbücher eingetragen,
die, wie erwähnt, gewöhnlich den Kursmaklern übergeben werden. Ferner
werden die Aufträge von der Börsen-Korrespondenzabteilung nach den
Auftragszetteln oder sonstigen: Belegen, in denen Kundenaufträge enthalten
sind, in eine Orderkartothek eingetragen, die nach den Namen der auftrag-
gebenden Kunden. geordnet ist. Häufig wird gleichzeitig auch noch eine nach
Effektenarten angelegte Orderkartothek geführt. In dieser Kartothek nimmt
die Börsen-Korrespondenzabteilung Vormerkung von den erfolgten Aus-
führungen auf Grund der Börsenbücher oder Slips der Börsenhändler (siehe
Abschn. 5 und 8). Ferner kontrolliert sie täglich an Hand der Kartothek
und des Kurszettels, ob sämtliche Aufträge, deren Ausführung erfolgen mußte,
auch tatsächlich ausgeführt. worden sind. Auf diese Weise werden auch die
an auswärtige Banken erteilten Aufträge auf ihre Ausführbarkeit kontrolliert.
Die Prüfung ist sehr wichtig, weil ohne sie ein Fehler erst durch die An-
frage des Kunden entdeckt werden würde, inzwischen aber die Börsenkurse
Schwankungen aufweisen, die zu Verlusten für die Bank führen können.
4. Die Abrechnung der Effekten.
Obwohl die Anfertigung der Effektenrechnungen meist nicht in der
Börsenabteilung, sondern in der Effektenabteilung, einer besonderen Effekten-
rechnerei oder Effekten-Korrespondenzabteilung vorgenommen wird, ist es
schon an dieser Stelle notwendig, die wichtigsten hierbei in Betracht kommen-
den: Gesichtspunkte zu erläutern.
Wir stellen zwei für den Kunden bestimmte Effektenrechnungen dar,
eine für Ankauf von festverzinslichen Wertpapieren und eine für Verkauf
von Dividendenpapieren. Die Kaufrechnung geben wir in zwei Mustern wieder,
deren Form je nach der Methode der Memorialbuchungen verschieden ist
(siehe Kapitel. VI, Abschnitt 9). :
In Beispiel 44 und ‚45. wird zunächst der Nennwert des Effekts zum
Kurse umgerechnet und alsdann werden Stückzinsen, Maklergebühr (Courtage),
Börsen-Umsatzsteuer und Provision zugeschlagen.
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