Beispiel für Effektenrechnungen. Provision. 385
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Beispiel Nr. 46.
X-Bank
Berlin, den 5. Oktober 1928
Auf Grund Ihres
Verkaufsauftrages übernahmen wir von
Ihnen am 5. Oktober 28, wie Ihnen bereits
mitgeteilt, RM. 2000,— Dessauer Gas-Aktien
Kurs 200% HABEN .
RM. 4000,—
+ Zinsen „!%” — —
RM. 4000,—
Herrn
Fritz Block
Berlin
Maklergebühr. . RM. 4,—
Börsen-Umsatzsteuer*) ,, 7,502)
Zusatz-Stempel » —
;+ Provision » 16,— ‘/. RM. 27,50
©) in Obrechnungsverfahren Wert 8. 10. 28°) RM. 3972,50
wofür wir Sie wie vorstehend auf Ihrem ......... Konto ordin. erkennen,
Die Stücke entnahmen wir Ihrem Depot: A Hochachtungsvoll
X-Bank
Bei Dividendenpapieren (Aktien, Vorzugsaktien usw.) werden seit
dem 1. Januar 1913 Stückzinsen nicht mehr berechnet. Bis zu diesem Termin
wurden einheitlich 4°, in Ansatz gebracht.
Die Höhe der Provision ist verschieden und unterliegt der Vereinbarung
mit dem Kunden. Sie wird zuweilen vom Nennwert, zuweilen vom Kurswert
berechnet. Festverzinsliche Papiere unterliegen einer geringeren Provision
als Dividendenwerte. Seit Ende 1917 besteht in Berlin die „Berliner Bedin-
zungsgemeinschaft für den Wertpapierverkehr‘‘ (B.B.W.), ein Kartell der
Banken und Bankfirmen, das zu dem Zweck gegründet wurde, um Mindest-
vedingungen für den Wertpapierhandel mit der Kundschaft festzusetzen.
Gleichzeitig hat die B.B.W. Vereinbarungen dieser Art mit auswärtigen
Banken und Bankiervereinigungen getroffen. Die B.B.W. setzt sich nicht
selbst aus den einzelnen Banken und Bankiers des Berliner Platzes zusammen;
sie bildet vielmehr eine Vereinigung zweier Berufsgruppen, der „Interessen-
gemeinschaft der Berliner Privatbankfirmen‘“ (Gruppe A) und der „Ver-
ainigung von Berliner Banken und Bankiers‘‘, der sogenannten „Stempel-
vereinigung‘‘ (Gruppe B)*%). Im einzelnen betragen die Provisionssätze nach
dem Stande vom 1. Juli 1929:
') Stückzinsenberechnung fällt weg, da es sich um Aktien handelt.
?) Zusammengesetzt aus 0,15%, Kundenstempel (6,— RM.) und 0,0375%, Börsen-
hälfte (1,50 RM.), die wieder zusammen von der Bank zu verrechnen sind.
3) Über die Valutierung vgl. die Bemerkungen zu Beispiel 44 für Kaufabrech-
nungen.
*) Der Name „Stempelvereinigung‘“ rührt daher, daß diese Vereinigung, der die
großen Berliner Aktienbanken (Großbanken) und eine geringe Anzahl großer Berliner
Privatbankfirmen angehören, ursprünglich zur gemeinsamen Führung von Stempel-
prozessen begründet wurde (s. auch Fußnote 2 zu Seite 350).
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl.