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Börsenumsatzsteuer (Die Lokalbank als Kommissionär). 401
Beispiel Nr. 47.
Makler-Schlußnote.
Berlin, den 5. Oktober 19...
Von Dresdner Bank
Schlußnote Nr........
CE
-.......2 Berlin.
RM.
Börsenumsatz-
steuer im
Abrechnungs-
verfahren
verrechnet
An Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
Bereeeeeee Berlin. !
ZASSE-SCHLUSS nach den Usancen der Berliner Börse.
Wertpapier: Hapaag-Aktien
Nennwert: RM. 3000 & 1671/,°/, Kurswert: RM. 5100?) ;
4
+
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Maklergebühr: 5 RM. I0 Pf.
Yberweisung VON?! erereenreerenn nennen
Gehandelt mit Ihnen bzw. überwiesen:
Differenz:
an Sie
venmer R PLs von Ihnen
Händlergeschäft.
Vermittelt durch:
Hermann Krause
Kursmakler
sind. Diese Bestimmung ist notwendig, weil die Verluste aus Fehlern infolge
der starken Kursschwankungen bedeutend sein können, wenn die Differenzen
nicht sofort geregelt werden?). Aus dieser Beschränkung der Reklamations-
frist geht schon hervor, daß die „Bedingungen“‘ die gesetzliche vierzehntägige
Frist zur Übersendung der Schlußnoten für den Handel zwischen Börsen-
vesuchern einschränken. Nach $ 8 der „Bedingungen‘‘ ist nämlich die Schluß-
note oder eine schriftliche Bestätigung des Geschäftsabschlusses spätestens
am Vormittage des nächsten Börsentages zuzustellen.
Eine besondere gesetzliche Regelung hat die Versteuerung der zwischen
der Bank des Börsenplatzes (Zentralbank) und deren Kunden abgeschlossenen
Geschäfte erfahren, wenn der Kunde selbst Bankier (Lokalbank) ist und das
Geschäft in Kommission für einen Dritten ausführen läßt. (KVStG. 8 58
Abs. 2, Aus- und Durchführungsbestimmungen $ 96). Erteilt z. B. ein
Kunde einer in Halle ansässigen Bank (Lokalbank) einer Berliner Bank
‘Zentralbank) den Auftrag zum Ankauf von Wertpapieren an der Berliner
Börse, so müßte eigentlich dieses, Geschäft dreimal versteuert werden; zu-
nächst der Abschluß zwischen der Zentralbank und derjenigen Bank, mit der
1) Nach einem Erlaß des Reichsfinanzministeriums vom 27. August 1929 (S. 5140
bis 858 III) sind die Makler einstweilen nicht mehr verpflichtet, bei der Buchung
der reinen Vermittlungsgeschäfte den Kurswert (ausmachenden Betrag) anzugeben.
?) Über die Art der Regelung siehe „Bedingungen“ $ 9.
Buchwald, Bankbetrieb, 9. Aufl.