Full text: Die Technik des Bankbetriebes

452 Vorteile der Prämienauflösung. 
da es für diesen bei einem Tageskurse von 189°, immerhin vorteilhafter ist, 
die Stücke mit 190%, zu übernehmen, als das Reugeld von 1*/,°/, zu zahlen. 
Sinkt der Kurs bis zum Erklärungstage jedoch unter 1881/,°/,, z.B. auf 
183 %/, so würde sowohl der Käufer der ersten Prämie (1851/„/11/,°/,) als auch 
der Käufer der zu 190/11/,°/, verkauften Prämie auf die Abnahme verzichten. 
Es entstände also für den Käufer der ersten Prämie durch den Verkauf der 
Prämie kein Gewinn mehr. 
Aus demselben Grunde wird in der Regel auch niemand eine verkaufte 
Rückprämie durch Ankauf einer Rückprämie glattstellen. Soweit daher 
Vorprämien verkauft oder Rückprämien gekauft werden, handelt es sich 
gewöhnlich nur um Gegengeschäfte für Hausse- bzw. Baisseengagements in 
festen Stücken. Hat jemand z.B. RM. 6000 AEG-Aktien zu 180%, per 
ultimo gekauft und steigt der Kurs auf 184°, so zieht er vielleicht den Ver- 
kauf einer Vorprämie zu 1851/,/11/,°/, einem Verkauf von festen Stücken 
zu 184%, vor. Er hat dadurch, wenn der Kurs am Erklärungstage eben- 
falls 184%, beträgt oder weiter gestiegen ist, 1!/,°/, mehr verdient, als bei 
ainer Glattstellung durch Verkauf von festen Stücken. Ist der Kurs aber 
gesunken, so daß der Käufer der Prämie das Reugeld zahlt, so ist sein En- 
zagement nicht glattgestellt, sondern er hat nur den Ankaufskurs um den 
Betrag des Reugeldes verringert. Es ist verständlich, daß auch solche 
Gegengeschäfte nur selten abgeschlossen werden. Rechnet der Besitzer 
des Hausseengagements mit einer weiteren Steigerung, so wird er es vorziehen, 
zunächst überhaupt keine Glattstellung vorzunehmen, rechnet er mit einem 
Rückgange, so wird er nicht das unbeschränkte Risiko übernehmen wollen, 
das Hausseengagement zu behalten, um es durch das Reugeld zu verbilligen. 
Dieselben Gründe sprechen auch gegen den Blankoverkauf einer Vorprämie. 
Um im günstigsten Falle das Reugeld zu erhalten, muß der „Fixer‘ hierbei 
das unbeschränkte Risiko eines Kursrückganges auf sich nehmen. Der Kauf 
einer Rückprämie birgt dementsprechend die Gefahr des unbegrenzten Ver- 
lustes im Falle des Rückganges des Kurses unter die Basis der Prämie, wäh- 
rend die Gewinnmöglichkeit höchstens nur in Höhe des Reugeldes besteht. 
Aus diesen Gründen ist es schwierig, an der Börse Gegenkontrahenten 
{ür den Ankauf von Vorprämien oder den Verkauf von Rückprämien zu finden. 
Eine Stellage zu kaufen, d. h. einen „Stillhalter‘‘ zu finden, ist deshalb leichter, 
weil die Stellage höher ausläuft als die Vorprämie oder Rückprämie, so daß 
für den Stillhalter ein Verlust erst eintritt, wenn der Kurs des Erklärungstages 
über den Forderungskurs (187°%°/,) gestiegen oder unter den Lieferungskurs 
(181°%/,) gesunken ist. Diese Gefahr ist aber geringer, weil der Unterschied 
zwischen der Basis der Stellage (dem Stichkurs) und dem Forderungs- bzw. 
Lieferungskurse doppelt so groß ist wie bei der Prämie. Andererseits ist frei- 
lich bei der Stellage die Gewinnmöglichkeit auf diesen Kursunterschied be- 
grenzt, und ein Verlust kann sowohl bei einer Steigerung als auch bei einem 
Rückgang des Kurses eintreten. Der „Stillhalter‘‘ spekuliert daher nicht 
a la hausse oder a la baisse, sondern er rechnet mit der Wahrscheinlichkeit
	        
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