Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Prämiengeschäfte auf schiefer Basis. 457 
so entsteht für sie ein Schaden von 4°%/, = 240 RM. Andrerseits hat der Kunde, 
wenn der Kurs auf 180°/, weicht, 1°/, Reugeld auf 12000 RM., also 120 RM. zu 
zahlen. Die restlichen 120 RM. müssen der Bank also aus der Stellage ein- 
gehen, d. h. diese mußte so abgeschlossen worden sein, daß sich am Ultimo 
bei einem Tageskurse von 180%, aus einer Stellage von 6000 RM. AEG- 
Aktien 120 RM. Gewinn ergeben. Das kann nur eintreten, wenn die Bank aus 
dem Stellagehandel die Stücke um 2°/, über dem Erklärungskurse (180 %), 
also mit 182% , zur Ablieferung bringen kann. Soll aber die Stellage nach 
unten auf 182°%/,, so muß sie nach oben 6°/, höher, mit 188°/, auslaufen, 
also . 9/ lauten. 
Nehmen wir nun an, der Kurs sei bis zum Ultimo nicht gesunken, sondern 
auf 186°%/, gestiegen, so hat die Bank aus dem Börsenhandel zwei Posten 
Effekten abzunehmen: 
1. 6000 RM. zu 184% , die Stücke zu festem Kurse, 
2. 6000 RM. zu 188%, aus der Stellage, 
also durchschnittlich 12000 RM. zu 186%. 
Sie hat also, da der Kurs diese Höhe gerade erreichte, nichts gewonnen 
and nichts verloren. Die ihrem Kunden verkaufte Vorprämie muß daher 
auch mit 186°, „auslaufen‘‘, damit er, wenn der Kurs diese Höhe erreicht, 
die Stücke abnimmt, die Bank aber keinen Vorteil oder Nachteil hat. Wir 
können daher sagen: 
Börsenkauf: 6000 RM. zu 184 fest 
und 
188 
Börsenkauf: 6000 RM. zu 182 Stellage 
Was ist hieraus zu schließen? Zunächst, daß der Kurs, zu dem die Prämie 
ausläuft, der Prämienkurs, um denselben Betrag erhöht ist (von 185% 
auf 186%,), um den sich das Reugeld ermäßigt hat (von 1!/, auf 1% ,). Für 
das Recht, 1/,°%, weniger Reugeld zu zahlen, muß der Kunde die Aktien 
Y,%/o höher abnehmen. Man nennt diese Geschäfte „Prämiengeschäfte 
auf schiefer Basis‘, denn die Basis ist hier 186 — 1°, = 185% 4. 
Wir sehen aus den angeführten Beispielen, daß die Berechnung des. Reu- 
zeldes in Höhe von einem Viertel des Stellagesatzes und die Erhöhung der 
Basis um denselben Betrag, um den das Reugeld gesunken ist, nicht willkür- 
lich vorgenommen werden, sondern daß dies dem Sinn der Geschäfte und ihrer 
Ausführungsform in der Praxis entspricht. 
Aus den oben erwähnten Beispielen ergibt sich aber noch eine zweite 
Beobachtung. Während bei einer Prämie auf gewöhnlicher Basis, d. h. auf 
siner Basis, die dem augenblicklichen Börsenkurse entspricht (1851/,/11/,°/0), 
die Stellage lautete, mußte man sie im zweiten Falle mit a 9/; handeln.
	        
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