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Die Praxis der Geldversorgung zum Ultimo., 473
des Effektengeschäfts bei den Großbanken konzentriert, so wird hierdurch
das Angebot in bestimmten Stücken, in denen große Haussepositionen be-
stehen, von vornherein verringert. Immerhin kommt es zuweilen vor, daß
von den Reportgeldgebern für die Hereinnahme bestimmter Terminpapiere,
die stark angeboten sind, höhere Zinsen gefordert werden, also „über Satz“
prolongiert wird. Im allgemeinen pflegen aber die Großbanken, öffentlichen
Institute usw. Reportgeldgeschäfte nur zum Reportgeldsatze abzuschließen;
die Prolongation erfolgt „glatt‘, wie es an der Börse heißt. „Unter Satz“
pflegen die Großbanken Wertpapiere an der Börse ebenfalls nicht herein-
zunehmen, weil ein Bedarf an bestimmten Effekten bei ihnen meist nicht
entsteht. Bestehen in einem Papier überwiegend Baisseengagements bei der
Kundschaft, so können die Großbanken die Stücke meist aus den für Rechnung
von Kunden bei ihnen oder in ihrem Sammeldepot ruhenden Effekten vor-
legen; natürlich nur soweit die Banken hierüber verfügungsberechtigt sind.
Mittlere und kleinere Bankfirmen müssen jedoch zur Lieferung von Stücken
aus Baisseengagements diese Stücke häufig „unter Satz‘ hereinnehmen;
hat daher ein Börsenbesucher solche Effekten hereinzugeben, so wird er das
Prolongationsgeschäft mit diesen Bankfirmen abschließen.
Aus der Stellung, die die Großbanken als hauptsächlichste Report-
geldgeber einnehmen, ergibt sich, daß sie die Börsentendenz wesentlich
beeinflussen können. Bestehen im allgemeinen umfangreiche Hausseengage-
ments, so wird bei den Reportgeldgebern an sich schon das Bestreben vor-
herrschen, den Zinssatz für Reportgeld zu erhöhen. Besteht bei ihnen aber
vielleicht noch ein besonderes Interesse, einen Rückgang der Kurse herbei-
zuführen, so werden sie mit der Hergabe von Reportgeld besonders zurück-
haltend sein und dadurch einen großen Teil der Haussespekulation veranlassen,
ihre Engagements glattzustellen. Andererseits kann eine Baissespekulation
zur Eindeckung von Engagements gezwungen werden, wenn ihr nicht
oder nur zu sehr ungünstigen Bedingungen die zur Lieferung notwendigen
Stücke zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sind die Interessen der
Reportgeldgeber nicht immer einheitlich, so daß sich ein solcher Einfluß
auf die Tendenz nicht regelmäßig ausüben läßt. Natürlich können auch
sehr berechtigte Interessen für solche Maßnahmen vorliegen. Die Report-
geldgeber werden z. B. mit der Hergabe von Geld zurückhaltender sein,
wenn sie sich selbst liquider halten wollen, oder weil sie durch eine weitere
Ausdehnung der Hausseengagements einen plötzlichen „Börsenkrach‘“ und
damit Verluste befürchten.
Hat der Kunde, wie oben gezeigt wurde, der Bank den Auftrag gegeben,
sein Hausseengagement zu prolongieren, die Effekten also hereinzugeben,
während die Bank das an der Börse abgeschlossene Gegengeschäft nicht
prolongiert, sondern am Ultimo die Stücke abnimmt und bar bezahlt, so
kommt sie in den Besitz von Wertpapieren, die zwar ihr Eigentum sind,
aber doch wirtschaftlich nicht als eigene Effekten anzusehen sind, weil sie
mit dem Kunden bereits ein Geschäft auf Rücklieferung dieser Wertpapiere