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Die „Kulisse“.
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größeren Betrag der Aktien für Rechnung seiner Kundschaft zu kaufen haben,
so daß die Käufe bei der Kursfeststellung diese Aufträge nur teilweise aus-
gleichen, für den Rest also die Bank selbst Verkäufer ist.
Diese Geschäfte brauchen jedoch nicht ausschließlich von den Emissions-
häusern vorgenommen zu werden, Auch andere Banken oder Bankiers
wohnen häufig der Kursfeststellung bei, wenn sie als Besitzer größerer Beträge
eines Wertpapieres interessiert sind oder erst durch Ankauf Interesse nehmen
wollen, Auch wird der Börsenvertreter oft an der Kursfestsetzung teilnehmen,
wenn er einen größeren Auftrag für Rechnung eines Kunden auszuführen
nat und, ohne für eigene Rechnung Geschäfte abzuschließen, dessen Interesse
wahrnehmen will. Es gibt auch Börsenbesucher (Makler, Spekulanten usw.),
lie regelmäßig bei der. Kursfeststellung einer bestimmten Maklergruppe zu-
gegen sind. Auf sie ist schon oben hingewiesen worden. Sie beobachten die
Marktlage der an der Maklergruppe gehandelten Papiere und nehmen für
eigene Rechnung Käufe oder Verkäufe vor. Häufig üben sie ebenfalls eine
kursregulierende Tätigkeit aus, indem sie z. B. das in einem Papier auf-
tretende Angebot aufnehmen und dadurch verhindern, daß der Kurs nicht
notiert wird. Dabei haben sie jedoch kein Interesse an einer Stabilität des
Kurses, Sie sind vielmehr bestrebt, zu möglichst niedrigem Kurse zu kaufen
und zu möglichst hohem zu verkaufen. Kann z. B. ein bei den Maklern vor-
liegender Verkaufsauftrag, dessen Ausführung „bestens“ erfolgen soll, nur
durch einen „limitierten‘“ Kaufauftrag zu 250%, ausgeglichen werden, ob-
gleich der Kurs am vorhergegangenen Börsentage 255%, lautete, so werden
diese Börsenbesucher bestrebt sein, das Angebot mit 2501!/,%/, aufzunehmen,
so daß der Kaufauftrag zu 250°/, nicht zur Ausführung kommt. Geschäfte
dieser Art werden natürlich in der Erwartung abgeschlossen, sie schon am
nächsten oder einem der darauffolgenden Tage glattzustellen. Eine Spekula-
tion. auf längere Zeit ist nicht beabsichtigt. Daher nennt man diese Gruppe
von Spekulanten die „Tagesspekulation‘‘ oder „Kulisse‘‘. Diese Bezeichnung
umfaßt auch die im Terminhandel oder im Verkehr der fortlaufend notierten
Werte tätigen Makler, die neben der Vermittlung den Handel für eigene Rech-
nung mit der Absicht der baldigen Glattstellung des Engagements (s. S. 346)
berufsmäßig betreiben.
In dem soeben erwähnten Beispiel wird die „Kulisse‘‘ das Angebot natür-
lich nur zu 2501/,°/, aufnehmen können, wenn nicht von einer anderen Seite,
z. B. von dem Emissionshause, ein höherer Kurs geboten wird. Erschwert
wird die Tätigkeit der Tagesspekulation auch dadurch, daß die vereideten
Makler, wie erwähnt (S. 353), verpflichtet sind, voraussichtlich größere
Kursschwankungen an den in ihrer Gruppe befindlichen Tafeln vor der
Kursfeststellung durch +-+- oder ——-Zeichen bekanntzugeben.
Eine Kursregulierung kann auch bei den im Terminhandel oder fort-
laufend notierten Wertpapieren erfolgen. Sie wird aber in diesen Papieren
weit seltener vorgenommen als in den Einheitswerten, weil infolge der größeren
Umsätze in jenen Werten der Fall nicht häufig eintreten kann, daß ein Kurs