492 Maßnahmen der Zentralnotenbank gegen die Devisensteigerung.
der über die zur Sicherung des in heimischer Währung angelegten Kapitals
erfolgenden Käufe weit hinausgeht, indem sie dann rein spekulativen Cha-
rakter annehmen. So sind in den Jahren der Inflation häufig Devisenkäufe
unter Inanspruchnahme von Bankkrediten oder — soweit es gesetzlich zu-
lässig und möglich war — in Form von Termingeschäften vorgenommen
worden. Die Käufer erwarteten eben, die deutsche Markwährung würde sich
weiter verschlechtern, die Devisenkurse würden also weiter steigen, so daß sie
in die Lage kämen, den zur Bezahlung der Devisen aufgenommenen Kredit
später in schlechterer Markwährung zurückzuzahlen, oder — bei Termin-
geschäften — die Devisen mit schlechterer Markwährung bezahlen zu können.
Bei sehr rapidem Währungsrückgang, wie er besonders in den Jahren 1922
und 1923 zu verzeichnen war, konnten sich Devisenspekulanten auf diese
Weise die zur Rückzahlung des ganzen Bankkredits oder zur Abnahme des
Terminengagements erforderlichen gesamten Markbeträge häufig schon durch
Verkauf eines geringen Teils der spekulativ erworbenen Devisen verschaffen. Es
ist begreiflich, daß der Staat ein Interesse daran hat, solche Geschäfte, die die
Währung von neuem schädigen, mit Hilfe der Gesetzgebung zu verbieten.
Da aber Devisenkäufe, wie wir gesehen haben, auch zu wirtschaftlich berech-
tigten Zwecken, besonders zur Bezahlung importierter Waren, notwendig
sind, ist es sehr schwierig, gerade die aus rein spekulativen Absichten und aus
Gründen der Kapitalflucht erfolgenden Käufe völlig zu verhindern. Ein
wirksamer Schutz gegen solche Devisenkäufe ist in den Maßnahmen zu er-
blicken, die eine Spekulation als verlustbringend erweisen und Käufe zum
Zwecke der Kapitalflucht als überflüssig erscheinen lassen. Dazu gehört in
erster Reihe, daß die Zentralnotenbank ohne Erhöhung der Devisenkurse
die angeforderten Zahlungsmittel zur Verfügung stellt. Der Verlust des
Spekulanten besteht dann in den Zinsen und Provisionen, die er für den
Bankkredit zahlen muß, oder in dem Mehrpreis, den er für Termindevisen
im Vergleich zum Kurse der per Kassa gehandelten Devisen entrichten muß.
Es ist erklärlich, daß diese Kosten in unruhigen Zeiten recht hoch sind, weil
die Devisenverkäufer nicht gern das Risiko der Verschlechterung der heimi-
schen Währung eingehen. Gibt die Zentralnotenbank die von der Speku-
lation gekauften Devisen ab, so muß sie sich naturgemäß, wenn ihre aus-
ländischen Guthaben erschöpft oder erheblich vermindert sind, durch Gold-
exporte neue Devisen verschaffen. Ihre Goldbestände verringern sich
daher, dementsprechend sinkt die Deckung der von ihr ausgegebenen Bank-
noten, und sie ist dann verpflichtet, durch Einschränkung ihrer Kredit-
geschäfte Banknoten zurückzuziehen. Diese Einschränkung kann durch so-
genannte Kreditrestriktionen erfolgen, indem sie z. B. bei der Diskon-
tierung neuer Wechsel Zurückhaltung übt, oder sie kann durch starke Dis-
konterhöhungen vorgenommen werden, die die Wechseleinreicher wegen
der hohen Kosten von selbst veranlaßt, weniger Wechselkredite in Anspruch
zu nehmen. Die Folge einer solchen Herabsetzung des Banknotenumlaufs ist
daher eine je nach deren Umfang mehr oder weniger schwere Wirtschafts-