494 Goldpunkte „nach oben“ und „nach unten‘, Der „theoretische Goldpunkt“.
so wird bald der Fall eintreten, daß es vorteilhafter ist, Goldmünzen oder
Gold in Barren ins Ausland zu senden und sich hierdurch ein Guthaben im
Auslande zu verschaffen, statt den höheren Börsenkurs für die Zahlungsmitte]
anzulegen. Welche Goldmünzen versandt werden, ist hierbei gleichgültig,
da in Ländern mit reiner Goldwährung auch ausländische Goldmünzen in die
Landeswährung umgeprägt werden können. Nur die geringfügigen Prägungs-
kosten und die Versendungsspesen sind bei der Berechnung des Erlöses der
Goldmünzen in der ausländischen Währung zu berücksichtigen; ebenso ein
kleiner durch die Abnutzung der Münzen entstehender Ausfall. Diese Gold-
exporte bewirken, daß sich wieder ein Ausgleich der Devisenkurse vollzieht,
indem die daraus entstehenden ausländischen Guthaben verkauft und da-
durch der Devisenkurs herabgedrückt wird. Umgekehrt wird es bei einem
Rückgange der Devisenkurse lohnender sein, Devisen, also ausländische Gut-
haben, zu erwerben und diese zum Ankauf von Gold im Auslande zu benutzen,
dieses Gold einzuführen und im Inlande gegen heimische Zahlungsmittel zu
verkaufen. Man nennt die beiden Kurse, zu denen es sich unter Berücksich-
tigung sämtlicher Unkosten verlohnt, Gold vom Auslande abzuziehen oder
dorthin zu senden, den „Goldpunkt nach oben“ bzw. den „Goldpunkt
nach unten‘. Die Parität zwischen den Goldmünzen zweier Länder nennt
man im Gegensatz hierzu den „theoretischen Goldpunkt‘“,
Die Versendung von Gold ins Ausland bei einer Steigerung der Devisen-
kurse über den Goldpunkt oder die Einfuhr von Gold bei einem Rückgange
unter die Goldparität wird nicht nur von denjenigen vorgenommen, die auf
Grund von Handelsgeschäften Devisen anzuschaffen oder zu verkaufen haben.
Vielmehr werden von den Banken solche Geschäfte auch zum Zwecke der
Ausnutzung der Kursdifferenzen gemacht. Man nennt diese Transaktionen
Goldarbitrage. Durch die Ausfuhr von Gold vermindern sich die Gold-
bestände des Zentralnoteninstitutes, und da der Banknotenumlauf in Ländern
mit stabiler Währung in einem bestimmten Verhältnis zum Goldvorrat stehen
muß (s. S. 16/17), so ist die Zentralbank gezwungen, auf eine Verminderung des
Notenumlaufes durch Erhöhung des Diskontsatzes oder Kreditrestriktionen
hinzuwirken. Infolge der hiermit verbundenen wirtschaftlichen Störungen
sind die Zentralbanken bestrebt, eine Verringerung ihrer Goldbestände nach
Möglichkeit zu verhüten. Sie unterstützen daher die Goldeinfuhr. Die Reichs-
bank gewährt z. B. zur Erleichterung der Goldeinfuhr den Banken zinsfreie
Vorschüsse in Höhe von 90—95%, der eingeführten Goldmenge. Die Aus-
zahlung der Vorschüsse erfolgt auf Grund des sogenannten Probierscheines
eines ausländischen Münzamtes, das den Feingehalt des Goldes bescheinigt.
Das eingeführte Gold übernimmt die Reichsbank zum Preise von 1392 Reichs-
mark für das Pfund fein; zu diesem Satze ist sie verpflichtet, Barrengold
gegen ihre Noten umzutauschen ($22 des Bankgesetzes). Während des
Krieges war die Goldarbitrage schon deshalb unmöglich, weil fast sämtliche
Staaten Goldausfuhrverbote erlassen oder die Ausfuhr wesentlich erschwert
hatten. Auch in der Nachkriegszeit blieben die Goldausfuhrverbote zunächst