Full text: Die Technik des Bankbetriebes

Devisentermingeschäfte. Swapgeschäfte. 503 
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Zeit Guthaben im Auslande zu erwarten haben, die sie zur Sicherstellung 
des Kurses vor dessen Fälligkeit verkaufen (s. S. 504). Schließlich kann das 
Deckungsgeschäft auch in der Form vorgenommen werden, daß die Bank das 
ausländische Guthaben zwar per Kassa kauft, aber gleichzeitig ein Prolon- 
gationsgeschäft abschließt, indem sie das Guthaben per sofort mit Rück- 
lieferung zu einem späteren Termin — im vorliegenden Beispiel nach drei 
Monaten — hereingibt. In diesem Fall braucht die Bank dem Kunden den 
Gegenwert des ausländischen Terminguthabens in Reichsmark nicht vorzu- 
strecken; sie braucht also das Geld nicht bis zur Erfüllung des Termingeschäfts 
festzulegen. Für den Gegenkontrahenten des Prolongationsgeschäftes be- 
deutet der Ankauf der Devisen per Kassa mit gleichzeitigem Verkauf per 
Termin nichts anderes, als wenn er für eine bestimmte Zeit — bis zur Erfül- 
lung des Termingeschäfts — ein ausländisches Guthaben erwirbt. Ein sol- 
ches Geschäft kann aus Gründen der Verzinsung abgeschlossen werden 
— wenn die Zinssätze im Auslande hoch sind —, oder auch, weil auf, Grund 
eines Warengeschäfts, z. B. zur Bezahlung von Rohstoffen ein ausländisches 
Guthaben sofort gebraucht wird, der Käufer der Rohstoffe aber nach einem 
bestimmten Termin, z. B. nach Verarbeitung der Rohstoffe und Export der 
fertigen Erzeugnisse, ein ausländisches Guthaben erhält, das er zur Ausschal- 
bung des Kursrisikos sofort per Termin verkauft. Häufig werden Kassage- 
schäfte und gleichzeitig Termingeschäfte in Devisen von den Banken auch 
auf Grund von Krediten abgeschlossen, die ihnen von ausländischen Banken 
aingeräumt werden. Nimmt eine deutsche Bank z. B. von einer amerikani- 
schen Bank einen Dollarkredit auf die Dauer von drei Monaten in Anspruch, 
den sie ihrer Kundschaft in Reichsmark zur Verfügung stellt, so verkauft 
sie die Dollars per Kasse und kauft gleichzeitig Dollars auf Termin per drei 
Monate. Beim Ablauf dieses Termingeschäfts benutzt sie das hierdurch ent- 
stehende Dollarguthaben zur Rückzahlung des Dollarkredits. Sie ist daher 
gegen einen Kursverlust gesichert, der ohne den Terminkauf entstehen würde, 
wenn der Dollarkurs bei Fälligkeit des Dollarkredits höher notiert, als zur 
Zeit seiner Inanspruchnahme. Man nennt Devisengeschäfte, bei denen ein 
Kassageschäft mit einem Termingeschäft verbunden wird, Swapgeschäfte 
und die Report- und Deportsätze, also die Differenz zwischen den Kursen, 
der Kassa- und Termingeschäfte, demgemäß Swapsätze. 
Devisentermingeschäfte der oben erwähnten Art können sowohl gegen 
Reichsmark, als auch gegen andere Devisen abgeschlossen werden. In diesem 
Falle entspricht der Report oder Deport der Zinsdifferenz zwischen den beiden 
Ländern, deren Devisen getauscht werden. 
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Devisenterminhandels ist schon 
kurz erwähnt worden (s. S. 410). Die Fälle, in denen solche Termingeschäfte 
zu Sicherungszwecken abgeschlossen werden, bei denen eine reine Spekula- 
tion also nicht in Frage kommt, sind hier viel zahlreicher als beim Effekten- 
terminhandel. Neben den schon erwähnten Geschäften kommen im Waren- 
nandel Zeitgeschäfte in Devisen häufig vor, ohne daß jedoch immer ein rein
	        
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