Devisentermingeschäfte. Swapgeschäfte. 503
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Zeit Guthaben im Auslande zu erwarten haben, die sie zur Sicherstellung
des Kurses vor dessen Fälligkeit verkaufen (s. S. 504). Schließlich kann das
Deckungsgeschäft auch in der Form vorgenommen werden, daß die Bank das
ausländische Guthaben zwar per Kassa kauft, aber gleichzeitig ein Prolon-
gationsgeschäft abschließt, indem sie das Guthaben per sofort mit Rück-
lieferung zu einem späteren Termin — im vorliegenden Beispiel nach drei
Monaten — hereingibt. In diesem Fall braucht die Bank dem Kunden den
Gegenwert des ausländischen Terminguthabens in Reichsmark nicht vorzu-
strecken; sie braucht also das Geld nicht bis zur Erfüllung des Termingeschäfts
festzulegen. Für den Gegenkontrahenten des Prolongationsgeschäftes be-
deutet der Ankauf der Devisen per Kassa mit gleichzeitigem Verkauf per
Termin nichts anderes, als wenn er für eine bestimmte Zeit — bis zur Erfül-
lung des Termingeschäfts — ein ausländisches Guthaben erwirbt. Ein sol-
ches Geschäft kann aus Gründen der Verzinsung abgeschlossen werden
— wenn die Zinssätze im Auslande hoch sind —, oder auch, weil auf, Grund
eines Warengeschäfts, z. B. zur Bezahlung von Rohstoffen ein ausländisches
Guthaben sofort gebraucht wird, der Käufer der Rohstoffe aber nach einem
bestimmten Termin, z. B. nach Verarbeitung der Rohstoffe und Export der
fertigen Erzeugnisse, ein ausländisches Guthaben erhält, das er zur Ausschal-
bung des Kursrisikos sofort per Termin verkauft. Häufig werden Kassage-
schäfte und gleichzeitig Termingeschäfte in Devisen von den Banken auch
auf Grund von Krediten abgeschlossen, die ihnen von ausländischen Banken
aingeräumt werden. Nimmt eine deutsche Bank z. B. von einer amerikani-
schen Bank einen Dollarkredit auf die Dauer von drei Monaten in Anspruch,
den sie ihrer Kundschaft in Reichsmark zur Verfügung stellt, so verkauft
sie die Dollars per Kasse und kauft gleichzeitig Dollars auf Termin per drei
Monate. Beim Ablauf dieses Termingeschäfts benutzt sie das hierdurch ent-
stehende Dollarguthaben zur Rückzahlung des Dollarkredits. Sie ist daher
gegen einen Kursverlust gesichert, der ohne den Terminkauf entstehen würde,
wenn der Dollarkurs bei Fälligkeit des Dollarkredits höher notiert, als zur
Zeit seiner Inanspruchnahme. Man nennt Devisengeschäfte, bei denen ein
Kassageschäft mit einem Termingeschäft verbunden wird, Swapgeschäfte
und die Report- und Deportsätze, also die Differenz zwischen den Kursen,
der Kassa- und Termingeschäfte, demgemäß Swapsätze.
Devisentermingeschäfte der oben erwähnten Art können sowohl gegen
Reichsmark, als auch gegen andere Devisen abgeschlossen werden. In diesem
Falle entspricht der Report oder Deport der Zinsdifferenz zwischen den beiden
Ländern, deren Devisen getauscht werden.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Devisenterminhandels ist schon
kurz erwähnt worden (s. S. 410). Die Fälle, in denen solche Termingeschäfte
zu Sicherungszwecken abgeschlossen werden, bei denen eine reine Spekula-
tion also nicht in Frage kommt, sind hier viel zahlreicher als beim Effekten-
terminhandel. Neben den schon erwähnten Geschäften kommen im Waren-
nandel Zeitgeschäfte in Devisen häufig vor, ohne daß jedoch immer ein rein