504 Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Devisenterminhandels.
börsenmäßiges, also nach bestimmten Börsenbedingungen (Usancen) ge-
achlossenes Termingeschäft vorzuliegen braucht. Die Formen, in denen diese
Zeitgeschäfte abgeschlossen werden, sind im allgemeinen folgende:
1. An- oder Verkauf von ausländischen Wechseln (Valutaakzepten,
Valutatratten). Sie entstehen fast regelmäßig aus Exportgeschäften, indem
der Verkäufer von Waren auf den ausländischen Käufer einen Wechsel zieht,
den dieser gewöhnlich akzeptiert. Der Wechsel wird vom Verkäufer bei einer
Bank diskontiert, die den Gegenwert unter Abzug der Zinsen bis zur Fällig-
keit, berechnet zum Diskontsatz des fremden Landes, in dessen Währung er
zahlbar ist, und einer Provision an den Verkäufer sofort auszahlt. Die Wechsel
müssen mindestens eine so große Laufzeit haben, daß ihr Eintreffen am Zah-
lungsorte vor Verfall rechtzeitig erfolgen kann. Dieser Handel entspricht
angefähr dem vor dem Kriege üblichen Verkehr in Wechseln mit langer Sicht.
für die, wie erwähnt (S. 496), damals amtliche Kurse festgestellt wurden.
Auch die Reichsbank kauft Valutaakzepte, ja sogar Valutatratten an. Da
die Reichsbank nur Wechsel kaufen darf, die die Unterschrift von mindestens
drei ihr als zahlungsfähig bekannten Personen oder Firmen tragen und der
ausländische Akzeptant hierbei in der Regel ausscheidet, werden diese Ge-
schäfte oft in der Form abgeschlossen, daß der Exporteur den Wechsel an
eine Privatbank verkauft, die ihn giriert und an die Reichsbank weitergibt.
Für das durch die Indossierung entstehende Risiko berechnet die Privatbank
eine Gebühr in Form eines Kursabschlages. Die an die Reichsbank verkauften
Wechsel dürfen jedoch nur eine Laufzeit von höchstens drei Monaten haben.
Die Ankaufsspesen der Kreditbanken für Wechsel auf ausländische Bezogene
und in ausländischer Währung richten sich nach den Bedingungen der Reichs-
bank. Sie sind jedoch — wie bei deutschen Wechseln — etwas höher als die
der Reichsbank. Wechsel in ausländischer Währung auf deutsche Bezogene
kauft die Reichsbank nicht, um zu verhindern, daß im Inlande- Geschäfte
in einer fremden Währung abgeschlossen werden.
2. An- oder Verkauf von Devisen auf einen späteren Termin.
Meist wickeln sich diese Geschäfte in der Form ab, daß der Exporteur Aus:
zahlung auf einen bestimmten, späteren Termin verkauft, der Importeur da-
gegen kauft. Im Gegensatz zum Diskontgeschäft in Valutawechseln wird der
Gegenwert, wie erwähnt, erst bei Lieferung der Devise bezahlt. Ein Unterschied
zwischen dem Effektentermingeschäft besteht darin, daß der Termin für die
Abwicklung verschieden ist, also nicht nach einheitlichen Börsengebräuchen
geregelt wird. A. verkauft z. B. an die X-Bank 1000 Lstr. Auszahlung London
per 15. November 1928, Der Verkäufer hat daher spätestens an diesem Termin
1000 Lstr. Auszahlung London an den Käufer zu liefern, d. h., ebenso wie beim
Kassahandel in Auszahlung, den Pfundbetrag durch seine ausländische Bank-
verbindung an die ausländische Bankverbindung des Käufers auszahlen zu
lassen. Gewöhnlich wird der Liefertermin einige Tage später festgesetzt, als
der Termin, an dem der Exporteur die Zahlung von seinem ausländischen
Abnehmer zu erwarten hat. Dies geschieht, um das Devisentermingeschäft