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Die Devisenarbitrage.
Auszahlung Holland in Berlin verkauft werden. Das hierfür eingehende Geld
dient zur Bezahlung der in Berlin gekauften Devise Paris. Der Ausgleich
der Geldbeträge ergibt naturgemäß kleine Differenzen, schon infolge des bei
lem Arbitragegeschäft entstehenden Gewinnes oder Verlustes.
Ferner gibt es noch eine dritte Methode, die Kursdifferenzen zweier Plätze
auszugleichen; sie ist die schwierigste, findet aber in der Praxis sehr häufig
Anwendung. Um sie auszuführen, muß noch ein dritter Börsenplatz für die
Transaktion herangezogen werden. Der Berliner Arbitrageur läßt z. B.
Auszahlung Paris in Amsterdam kaufen und verkauft diese Devise in Kopen-
hagen. Durch den Ankauf wird er in Amsterdam holländische Gulden schuldig
und erhält in Paris ein Franks-Guthaben. Durch den Verkauf der Devise
Paris in Kopenhagen wird das Pariser Guthaben getilgt; dagegen erhält er
in Kopenhagen ein Guthaben in dänischer Währung. Um das Arbitrage-
geschäft also vollständig glattzustellen, ist es notwendig, in Berlin Devise
Holland zu kaufen und Devise Dänemark zu verkaufen.
Die praktische Ausführung der Devisenarbitrage mit dem Auslande er-
folgt auf Grund von telegraphischen oder telephonischen Kursmeldungen. Der
telephonische Verkehr bietet den Vorteil, daß die Geschäfte meist auf Grund
der gemeldeten Kurse sofort abgeschlossen werden können, während bei der
telegraphischen Kursmeldung die Gefahr besteht, daß bis zum Eintreffen
des Auftrages beim Absender des Telegrammes der Kurs eine so wesentliche
Veränderung erfahren hat, daß die Arbitrage nicht mehr lohnend, vielleicht
gar verlustbringend ist. Wie wir gesehen haben, wird bei der Effektenarbitrage
und bei der Devisenarbitrage mit inländischen Börsenplätzen gewöhnlich
eine Metaverbindung hergestellt, so daß die Arbitragegeschäfte für gemeinsame
Rechnung der beiden Arbitragefirmen abgeschlossen werden. Bei der Devisen-
arbitrage mit dem Auslande handelt der Arbitrageur meist für eigene Rech-
nung. Jedoch stehen die Arbitragefirmen mit bestimmten ausländischen
Banken in ständiger Verbindung, indem sie sich gegenseitig die Devisenkurse
telegraphisch melden und möglichst oft in telephonischen Verkehr treten.
Erfolgt der Handel am Telephon zu festen Kursen, so gehen beide Devisen-
arbitrageure natürlich das Risiko ein, ein entsprechendes Gegengeschäft an
der Börse abschließen zu können, soweit sie nicht auf Grund eigener Engage-
ments handeln. Die Amsterdamer Bankfirma meldet z. B., daß der Reichs-
markkurs 59,40 G, 59,48 B sei. Die deutsche Bankfirma verkauft ihr daraufhin
100000 RM. Auszahlung Berlin mit 59,40. Die holländische Firma wird diese
Offerte abgeben, wenn sie glaubt, den Betrag im dortigen Markte höher als
mit 59,40 unterbringen zu können. Die deutsche Firma wird das Angebot
nur annehmen, wenn sie der Überzeugung ist, in Berlin Auszahlung Holland
höher als zur Parität von 168,35 verkaufen zu können. Da der Briefkurs
von 59,48 für die Reichsmark in Holland einer Parität von ca. 168,12 ent-
spricht, so wird der Berliner Arbitrageur auf Grund des Angebotes (59,40 G,
59,48 B) Reichsmarkguthaben mit 59,48 in Amsterdam kaufen, wenn er in
Berlin Devise Holland unter der Parität von ca. 168,12 kaufen kann.