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Die Devisenarbitrage.
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Neben dem Markkurse meldet die holländische Bankfirma jedoch auch
die Kurse für andere Devisen oder erbietet sich zu deren Ankauf zu festen Kur-
sen. Erklärt sie sich z. B. bereit, Auszahlung Paris zu 9,741/, zu kaufen, oder
zu 9,751/2 zu verkaufen, so berechnet der Berliner Arbitrageur, ob er bei den
in Berlin zur Zeit geltenden Kursen für Auszahlung Holland und für Auszah-
lung Paris eine gewinnbringende Arbitrage vornehmen kann. Diese Berech-
aung geschieht in folgender Weise. Wie wir gesehen haben, muß der Berliner
Arbitrageur, wenn er in Amsterdam Devise Paris kauft, in Berlin Devise
Paris verkaufen uhd Devise Holland kaufen. Umgekehrt muß er, wenn er
in Amsterdam Devise Paris verkauft, in Berlin Devise Paris kaufen und Devise
Amsterdam verkaufen. Er stellt daher zunächst fest, welchen Reichsmark-
betrag er im ersten Falle anlegen muß, um die zur Bezahlung der Devise
Paris in Amsterdam erforderliche Devise Holland anzuschaffen und ferner,
welchen Reichsmarkbetrag er für den Verkauf der in Amsterdam gekauften
Devise Paris erhält. Im zweiten Falle muß er ermitteln, welchen Reichsmark-
vetrag er erhalten würde, wenn er das durch den Verkauf der Devise Paris
in Amsterdam entstandene Guthaben in Berlin verkauft und wieviel er gleich-
zeitig für den Ankauf desjenigen Betrages von Devise Paris in Berlin zu
zahlen hat, der zur Lieferung der in Amsterdam verkauften Pariser Devise
aotwendig ist.
Auf Grund des Angebotes in Devise Paris 9,741/, GC» 9,75'/, B, kann der
Berliner Arbitrageur z. B. 100000 Fr. zu 9,751/, kaufen oder zu 9,741/, verkau-
fen. Kauft er diesen Betrag zu 9,75!/,, so schuldet er in Amsterdam 9755,—
holl. Gulden. Ist Auszahlung Holland gleichzeitig in Berlin mit 168,43 RM.
:ür je 100 Gulden erhältlich, so hat er für diese 9755,— Gulden 97,55 x 168,43 RM.
d. h. 16430,35 RM. zu zahlen. Bei einem Berliner Kurse von 16,43 für je 100 Fr.
Devise Paris wäre also die Parität hergestellt, denn er würde alsdann für
die in Amsterdam gekauften, in Berlin zu verkaufenden 100000 Fr. Devise
Paris ebenfalls 16430,35 RM. erzielen. Erst bei einem höheren Berliner Kurse
für die Devise Paris als 16,43 ist also die Arbitrage gewinnbringend. Verkauft
im zweiten Falle der Berliner Arbitrageur 100000 Fr. Devise Paris in Amster-
dam zu 9,741/,, so erhält er hierfür ein Guthaben von 9745,— holl. Gulden.
Bei einem Berliner Geldkurse von 168,01 RM. für je 100 Gulden Auszahlung
Holland kann er dieses Guthaben für 9745 x 168,01, d. h. für 16372,55 RM.
verkaufen. Die Parität für Auszahlung Paris in Berlin stellt sich also auf
L6,37 für je 100 Fr. Ist in Berlin Devise Paris zu einem niedrigeren Kurse
erhältlich, so kann das Arbitragegeschäft mit Gewinn durchgeführt werden.
Erhält also der Berliner Arbitrageur aus Amsterdam für Devise Paris die
Jfferte 9,741/, G, 9,751/, B, so braucht er diese Kurse nur mit den Berliner
Kursen für Auszahlung Holland zu multiplizieren, und zwar den Geldkurs
für Paris (9,74!/,) mit dem Geldkurs für Holland (168,01) und den Briefkurs
für Paris (9,751/2) mit dem Briefkurs für Holland (168,43). Durch Vergleich
mit den Berliner Geld- und Briefkursen für Auszahlung Paris erkennt er dann
sofort, ob sich die Arbitrage durchführen läßt.