‚erung
r Ver-
durch
ölgen,
Boten
{akler,
langen
3.523),
origen
Bank
»anisa-
at am
jenden
zband)
betrag
;ekten-
Gut-
Verein
ängern
ato des
se von
‚gstage
Posten
n. Am
Janken
ıg, und
3, 185).
rung in
der in
t wird,
in ent-
‚Verein
eferung
Kassen-
ıreicher
ın Tage
Prüfung
‚je Bank
an z. B.
areicher
.nd zah-
aöglich,
Die Überweisung von Sammeldepot-Effekten. 575
wenn die Gutschrift infolge der sofortigen Rücklieferung storniert wird. Auf
jede Rücksendung muß der Grund angegeben werden, der hierzu Anlaß gibt,
z. B. durch die Worte: „zurück, betrifft mich nicht‘ oder „zurück, Stücke
aufgeboten‘“‘, Erfolgt die Rücklieferung ohne Angabe der Ursache, so wird
angenommen, daß der Empfänger zahlungsunfähig ist.
Wie erwähnt (S. 183), können auch Wechsel, Schecks, Rechnungen,
Quittungen usw, durch den Kassen-Verein eingezogen werden, also auch die
Differenzen aus Börsengeschäften, die sich aus dem Verkehr der Banken
eines Börsenplatzes untereinander ergeben. Rechnungen und Quittungen
müssen in verschlossenem Kuverts eingeliefert werden, die mit dem Namen des
Einlieferers und Empfängers sowie dem eingezogenen Betrag zu versehen sind.
Die soeben geschilderte Art der Effektenlieferung durch den Kassen-
Verein wird regelmäßig angewandt, wenn es sich um Wertpapiere handelt,
die zum Sammeldepot nicht aufgerufen sind. Wie bereits mehrfach erwähnt
wurde, wird ein großer Teil der Effekten jedoch von den an verschiedenen
Orten bestehenden, den Kassen-Vereinen angeschlossenen Giroeffektenbanken
für die Mitglieder gemeinsam aufbewahrt, derart, daß die Verwahrung nicht
gesondert, sondern nach Gattungen erfolgt, und der Einlieferer sich des
Rechts begibt, bestimmte Nummern zurückzuverlangen. Diese gemeinsame
Aufbewahrung erfolgt im Sammeldepot. Es stellt in Berlin eine Erweiterung
des schon seit langer Zeit bestehenden Giro-Effekten-Depots dar, das früher
aber nur die Aufbewahrung der den Mitgliederbanken zur freien Verfügung
stehenden Effekten bezweckte, während jetzt im Sammeldepot auch Wert-
papiere verwahrt werden, deren Eigentümer die Kunden der Mitgliederbanken
sind. Das Sammeldepot ist keine selbständige Einrichtung des Berliner Kassen-
Vereins; es ist vielmehr in das frühere Giro-Effekten-Depot aufgegangen,
so daß die Überweisung aller Effekten, die zum Sammeldepot aufgerufen
sind, durch das Giro-Effekten-Depot erfolgt. Der Begriff „Sammeldepot‘“ um-
faßt also nur die Verwahrungsform; die Einrichtung selbst ist das Giro-
Effekten-Depot. Wie schon der Name erkennen läßt, hat diese Einrichtung
eine gewisse Ähnlichkeit mit den Girobanken. Wie diese den Zweck haben,
den Geldumlauf zu erleichtern, indem die Mitglieder über ihr Guthaben
jederzeit durch Abhebung oder Überweisung an Dritte verfügen können, so
daß die Barzahlung eingeschränkt wird, so wird durch das Giro-Effekten-Depot
die umständliche Lieferung der effektiven Wertpapiere von Bank zu Bank
vermieden, indem die gemeinsam verwahrten Effekten in gleicher Weise
durch. Schecks abgehoben oder einer anderen Mitgliederfirma überwiesen
werden, Während jedoch die Girobanken, die die Grundlage der Zahlungs-
vermittlung bildenden Guthaben in barem Geld, abgesehen von den voraus-
sichtlich zur Auszahlung bereitstehenden Beträgen, zinstragend anlegen, geben
die Giroeffektenbanken die Wertpapiere nicht weiter; sie wollen keine Ge-
schäfte machen, sondern ausschließlich der Erleichterung des Effektenver-
kehrs dienen. Die Einrichtung entspricht somit dem Giroverkehr der alten
Cirobanken, die noch keine Kreditinstitute waren. Daher müssen auch die