Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Die Überweisung von Sammeldepot-Effekten. 575 
wenn die Gutschrift infolge der sofortigen Rücklieferung storniert wird. Auf 
jede Rücksendung muß der Grund angegeben werden, der hierzu Anlaß gibt, 
z. B. durch die Worte: „zurück, betrifft mich nicht‘ oder „zurück, Stücke 
aufgeboten‘“‘, Erfolgt die Rücklieferung ohne Angabe der Ursache, so wird 
angenommen, daß der Empfänger zahlungsunfähig ist. 
Wie erwähnt (S. 183), können auch Wechsel, Schecks, Rechnungen, 
Quittungen usw, durch den Kassen-Verein eingezogen werden, also auch die 
Differenzen aus Börsengeschäften, die sich aus dem Verkehr der Banken 
eines Börsenplatzes untereinander ergeben. Rechnungen und Quittungen 
müssen in verschlossenem Kuverts eingeliefert werden, die mit dem Namen des 
Einlieferers und Empfängers sowie dem eingezogenen Betrag zu versehen sind. 
Die soeben geschilderte Art der Effektenlieferung durch den Kassen- 
Verein wird regelmäßig angewandt, wenn es sich um Wertpapiere handelt, 
die zum Sammeldepot nicht aufgerufen sind. Wie bereits mehrfach erwähnt 
wurde, wird ein großer Teil der Effekten jedoch von den an verschiedenen 
Orten bestehenden, den Kassen-Vereinen angeschlossenen Giroeffektenbanken 
für die Mitglieder gemeinsam aufbewahrt, derart, daß die Verwahrung nicht 
gesondert, sondern nach Gattungen erfolgt, und der Einlieferer sich des 
Rechts begibt, bestimmte Nummern zurückzuverlangen. Diese gemeinsame 
Aufbewahrung erfolgt im Sammeldepot. Es stellt in Berlin eine Erweiterung 
des schon seit langer Zeit bestehenden Giro-Effekten-Depots dar, das früher 
aber nur die Aufbewahrung der den Mitgliederbanken zur freien Verfügung 
stehenden Effekten bezweckte, während jetzt im Sammeldepot auch Wert- 
papiere verwahrt werden, deren Eigentümer die Kunden der Mitgliederbanken 
sind. Das Sammeldepot ist keine selbständige Einrichtung des Berliner Kassen- 
Vereins; es ist vielmehr in das frühere Giro-Effekten-Depot aufgegangen, 
so daß die Überweisung aller Effekten, die zum Sammeldepot aufgerufen 
sind, durch das Giro-Effekten-Depot erfolgt. Der Begriff „Sammeldepot‘“ um- 
faßt also nur die Verwahrungsform; die Einrichtung selbst ist das Giro- 
Effekten-Depot. Wie schon der Name erkennen läßt, hat diese Einrichtung 
eine gewisse Ähnlichkeit mit den Girobanken. Wie diese den Zweck haben, 
den Geldumlauf zu erleichtern, indem die Mitglieder über ihr Guthaben 
jederzeit durch Abhebung oder Überweisung an Dritte verfügen können, so 
daß die Barzahlung eingeschränkt wird, so wird durch das Giro-Effekten-Depot 
die umständliche Lieferung der effektiven Wertpapiere von Bank zu Bank 
vermieden, indem die gemeinsam verwahrten Effekten in gleicher Weise 
durch. Schecks abgehoben oder einer anderen Mitgliederfirma überwiesen 
werden, Während jedoch die Girobanken, die die Grundlage der Zahlungs- 
vermittlung bildenden Guthaben in barem Geld, abgesehen von den voraus- 
sichtlich zur Auszahlung bereitstehenden Beträgen, zinstragend anlegen, geben 
die Giroeffektenbanken die Wertpapiere nicht weiter; sie wollen keine Ge- 
schäfte machen, sondern ausschließlich der Erleichterung des Effektenver- 
kehrs dienen. Die Einrichtung entspricht somit dem Giroverkehr der alten 
Cirobanken, die noch keine Kreditinstitute waren. Daher müssen auch die
	        
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