Beispiel für einen grünen Effektenscheck, 579
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zeschäft durch Rückzahlung des Geldes erledigt, so übersendet die Y-Bank
dem Kassen-Verein die Empfangsbescheinigung, dieser macht den Scheck durch
einen entsprechenden Vermerk unbrauchbar und gibt ihn dem Aussteller
zurück. Gleichzeitig erfolgt die Rückbuchung des Sammeldepotanteils auf
das Konto der X-Bank. Die Y-Bank kann jederzeit die zu ihrer Verfügung
gehaltenen Effekten abheben, doch bleiben sie Eigentum der X-Bank, die
sich nur des Verfügungsrechtes begeben hat. Die Y-Bank darf die Effekten
nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners verwerten. Die Emp-
fangsbescheinigung wird vom Aussteller des grünen Schecks als Durchschrift
hergestellt, so daß sie nur vom Kassen-Verein mit dem Buchungsvermerk
zu versehen und zu unterzeichnen ist. Gleichzeitig wird ein Beleg für den
Kassen-Verein und eine Kopie, die im Besitze der Aussteller-Bank bleibt,
durchgeschrieben. Das Muster eines grünen Schecks gibt Beispiel 77 wieder,
Die Angabe der Konto- und Effektennummern erfolgt in derselben Art wie
beim roten Scheck.
Beispiel Nr. 77.
Grüner Effektenscheck.,
S. Nr. 016967
ee 5, K. deb. _..........P. K. deb. nn
Die Bank des Berliner Kassen-Vereins, Effekten-Ciro-Depot, wird hierdurch
beauftragt,
' dem Pfand- . |
Konto von Reichs-Kredit-Gesellschaft
3 aus dem
ammeldepot- ; ,
bestand von Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
Nr. 28
— I
Nr. 7
., Nr. 57590
RM. 40000: SZ,
Betrag
Riffekt
SA Betrag in Worten AA
gemäß $ 16 der Geschäfts-Ordnung gutzuschreiben.
Berlin, den 3. Juli 1930.
Firmenstempel
Unterschrift
Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft.
—J—_'
Seit dem April 1927 hat das Giro-Effekten-Depot auf Wunsch seiner
Mitglieder auch die Abtrennung und Einziehung von Dividenden-
scheinen der bei ihm im Sammeldepot lagernden Werte übernommen. Auch
hierdurch tritt für die Mitgliederbanken eine wesentliche Arbeitsersparnis
ein; sie haben nur noch notwendig, der Kundschaft die fälligen Dividenden
zutzuschreiben. Früher mußten die dem Giro-Effekten-Depot angeschlossenen
Banken die Dividendenscheine abheben und den Zahlstellen selbst einreichen.
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