580 Dividendenschein-Einziehung usw. durch den Kassen-Verein.
Allerdings erstreckt sich die Tätigkeit des Berliner Giro-Effekten-Depots
auch jetzt nur auf diejenigen Scheine, die bei einer Berliner Zahlstelle zahlbar
sind. Jedoch ist dies bei allen an der Berliner Börse gehandelten Aktien der
Fall, so daß praktisch die Abtrennung und Einziehung bei sämtlichen zum
Sammeldepot in Berlin aufgerufenen Werten Anwendung findet.
Beispiel Nr. 78.
Berlin, den 25. 10. 1929. KOontDetansssnnnnnnnn
Die Bank des Berliner Kassen-Vereins, Giro-Effekten-Depot, wird hierdurch
beauftragt, aus dem Bestande der unterzeichneten Firma
für: Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft
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Gewinnanteilscheine 7927/28 von RM. 3000.— Georg Liebermann-Aktien
gutzuschreiben.
Unterschrift:
X-Bank ®
Das Verfahren ist sehr einfach. Auf der ersten Ausfertigung (s. Beispiel 78)
des mit mehreren Durchschlägen versehenen Formulars weist die Bank von
dem der Generalversammlung einer Gesellschaft folgenden Tage ab, deren
Aktien sich im Sammeldepot befinden, das Giro-Effekten-Depot an, die
Dividendenscheine einer von ihr namhaft gemachten Berliner Zahlstelle zu
überweisen und den Gegenwert ihr zu Lasten dieser Zahlstelle gutzuschreiben.
Die Anweisung ist bis 11 Uhr vormittags einzureichen; alsdann erfolgt die
Gutschrift und Belastung noch an demselben Tage. Dividendenscheine, deren
Überweisung zu lange verzögert worden ist, müssen auf Mahnung des Giro-
Effekten-Depots auch weiter von der Bank abgehoben und direkt eingezogen
werden. Die Durchschläge der ersten Ausfertigung des Formularsatzes ent-
halten die Anweisung an den Kassen-Verein, den Gegenwert der Dividenden-
scheine (abzüglich des Steuerabzugs vom Kapitalertrag) dem Girokonto des
Einziehers (X-Bank) gutzuschreiben, ferner die quittierte Rechnung für die
Zahlstelle (Deutsche Bank und Discontogesellschaft), so daß die Ausstellung
besonderer Rechnungen wegfällt, einen Buchungsbeleg für den Kassen-Verein
über die Belastung der Zahlstelle, sowie eine Kopie, die die ausstellende Bank
zurückbehält. Zur Vermeidung von Verzögerungen soll dem Giro-Effekten-
Depot des Kassen-Vereins am Abend des Generalversammlungstages von
jedem Kontoinhaber der Saldo des dividendenberechtigten Effektenguthabens
schriftlich mitgeteilt werden, um schon vor dem Eintreffen der Anweisung
eine Abstimmung zu ermöglichen.
Weitere Erleichterungen ähnlicher Art hat das Giro-Effekten-Depot
für den Bezug junger Aktien und die Durchführung von Aktienzu-