Full text: Die Technik des Bankbetriebes

584 Die Registrierung der Effektennummern. 
händigung angefertigten Nummernverzeichnisse in das Nummernbuch ein- 
gesetzt; bei Lieferungen auf Grund von Börsenverkäufen nach den Kopien 
der von der Bank ausgestellten Rechnungen. In einigen Banken erfolgen die 
Eintragungen nach den Originalstücken, bevor sie an den Tresor gesandt 
werden, die Ausgänge vor dem Versand oder der Lieferung an den Kassen- 
Verein usw. Die Ausgänge werden meist so eingetragen, daß die versandten, 
ausgehändigten oder verkauften Nummern neben der entsprechenden ein- 
gegangenen Nummer zu stehen kommen. Man kann dann sofort ersehen, an 
wen ein bestimmtes Stück weitergeliefert worden ist, oder, wenn die Aus- 
yangsseite noch offen steht, daß es sich noch im Tresor der Bank befinden 
muß. Bei der Buchung eines Ausganges muß alsdann die Nummer des aus- 
gegangenen Wertpapiers auf der Eingangsseite herausgesucht werden; eine 
Arbeit, die bei großen Beständen in einem Wertpapier recht umständlich ist. 
Um die Arbeit der Eintragungen in das Nummernbuch oder die Nummern- 
kartei zu ersparen, wird in vielen Betrieben auf die gesonderte Registrierung 
der Nummern in dieser Form überhaupt verzichtet. An deren Stelle werden 
die Nummernverzeichnisse sowie die Rechnungen oder sonstigen Belege, auf 
denen sich die Nummernaufgabe über eingegangene oder ausgegangene Wert- 
papiere befinden, oder deren Kopien nach den einzelnen Effekten geordnet 
und zusammengeheftet. Bei Anwendung dieser Methode ist jedoch die Nach- 
forschung, welche Nummern sich im Besitze der Bank befinden müssen, be- 
sonders schwierig, weil zu diesem Zweck erst zu den Nummern der eingegan- 
genen die der ausgegangenen Wertpapiere herausgesucht werden müssen, 
Ist ein in den Tresor eingegangenes Wertpapier erst nach langer Zeit, vielleicht 
nach einigen Jahren wieder ausgegangen, so wird es fast unmöglich sein, an 
Hand der alten Nummernverzeichnisse festzustellen, daß das Papier nicht 
mehr im Tresor liegt. Die Verlosungskontrolle läßt sich daher nach diesem 
Verfahren nicht vornehmen. Man muß daher, wenn ein Nummernbuch oder 
eine Nummernkartei nicht geführt wird, auch bei Sammlung der Nummern- 
verzeichnisse, hierfür die Originalbestände heranziehen. 
Der Verzicht auf jede Registrierung der Nummern, sowohl durch Führung 
eines Nummernbuches, einer Nummernkartei oder der Sammlung der Num- 
mernverzeichnisse hat den Nachteil, daß im Falle des Diebstahls oder Ver- 
lustes eines im Tresor liegenden Stücks sich dessen Nummer nicht feststellen 
Jäßt. Diese ist aber für das Aufgebotsverfahren (s. S. 599) notwendig. Es 
läßt sich auch alsdann nicht oder nur mit großer Mühe ermitteln, wer ein 
bestimmtes, aus dem Tresor ausgegangenes Stück erhalten hat. Werden die 
Nummernverzeichnisse gesammelt, so ist die Feststellung in beiden Fällen 
ebenfalls zeitraubend, immerhin aber leichter möglich, als ohne jede Regi- 
strierung. Da ein Verlust oder Diebstahl im Tresor sowie die Notwendigkeit, 
den Empfänger einer bestimmten Nummer nachträglich herauszusuchen, nur 
selten eintritt, glaubt man vielfach mit der Sammlung der Nummernver- 
zeichnisse auskommen zu können. 
In Betrieben, die mit Lochkartenmaschinen arbeiten, läßt sich
	        
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