Die Postenauszüge (Tagesauszüge). 641
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Aufträgen der Kunden Vormerkung. Diese ersehen aus den Postenauszügen
den jeweiligen Stand ihres Kontos und können etwaige Irrtümer sofort be-
richtigen. In einigen Banken werden die Postenauszüge in der Korrespondenz-
abteilung selbst, oft aber in der Buchhaltung hergestellt. Wir werden sie bei
Darstellung der Kontokorrentbuchhaltung (Kapitel VIII, Abschnitt 2) näher
erläutern.
Einzelne Banken, bei denen die Anfertigung von Tagesauszügen üblich ist,
sind dazu übergegangen, auf die Kontrolle des Kontostandes, die mit Hilfe von
sogenannten Saldo-Kontokorrenten erfolgt, zu verzichten. Sie lassen die
Kontrolle nur durch die Kontokorrentbuchhaltung vornehmen. Geht jedoch
3»ine Verfügung des Kunden ein, und ergibt sich, daß sie auf Grund des Konto-
standes nicht ausgeführt werden kann, so wird von der Buchhaltung durch
Umfrage in den Abteilungen festgestellt, ob für den Kunden im Laufe des
Tages noch nicht gebuchte Beträge eingegangen oder überwiesen sind, die
den Kunden zur Verfügung berechtigen. Man läßt also z. B. einen an der
Kasse präsentierten Scheck, der nach dem Kontostand nicht genügend ge-
leckt ist, nicht ohne weiteres zurückgehen, sondern prüft erst nach, ob der
Kunde etwa Wechsel zum Diskont eingereicht hat, deren Gegenwert seinem
Konto noch nicht gutgeschrieben ist. Dadurch wird die etwas umständliche
Vormerkung der neuen Kundengeschäfte in der Korrespondenzabteilung er-
spart. Bei Anwendung dieser Methode ist es aber notwendig, daß die Konto-
korrentbuchhaltung von etwaigen Verfügungen des Kunden im Laufe des
Tages Vormerkung nimmt. Sonst kann der Fall eintreten, daß der Kunde
z. B. das auf seinem Konto erscheinende Guthaben abhebt und noch vor
der Buchung dieser Abhebung auf Kontokorrent-Konto eine weitere Verfügung
über das im Konto ausgewiesene, tatsächlich aber nicht mehr vorhandene
Guthaben trifft. Die Verlegung der Kontoprüfung von der Korrespondenz
in die Buchhaltung führt namentlich dadurch zu einer Arbeitsersparnis, daß
die Korrespondenzabteilung nicht mehr sämtliche Eingangsbriefe und die
Kopien der Ausgangsbriefe durchzusehen braucht. Andererseits hat diese
Durchsicht in einer Zentralstelle den Vorteil, daß der Korrespondent über
alle Geschäftsvorgänge seines Kundenkreises jederzeit unterrichtet ist. Dies
ist bei der Erledigung von Anfragen (Reklamationen usw.) des Kunden sowie
in vielen anderen Fällen von Bedeutung, in denen ein individueller Schrift-
wechsel im Verkehr mit dem Kunden geführt werden muß. Eine solche
Korrespondenz läßt sich in der Regel nur von einer Zentralstelle aus er-
ledigen. Es kommt hinzu, daß die Korrespondenzabteilung, wie wir gesehen
haben, mit der Durchsicht der Ein- und Ausgangspost die Kontrolle verbindet,
ob sämtliche Aufträge der Kundschaft ordnungsmäßig ausgeführt worden
sind. Die Kontrolle muß aber, wenn die Durchsicht nicht in der Korrespon-
denzabteilung vorgenommen wird, von einer anderen Stelle ausgeübt werden.
Sie wird meist von der Revisionsabteilung oder einer besonderen Kontroll-
stelle vorgenommen. Es wird also bei diesem Verfahren nur ein Teil der früher
von der Korrespondenzabteilung erledigten Arbeiten gespart.
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl. "