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Sicherungsmaßnahmen gegen Fälschung von Akkreditiven. 653
ist. Aufträge, in denen diese Stichzahl nicht angegeben ist, sollen, sofern der
Begünstigte nicht das Bankgewerbe betreibt oder eine öffentliche Behörde ist,
nicht angenommen werden,
Die Geheimschlüssel werden in der Regel nach folgendem oder einem
ähnlichen System angefertigt: Für jeden Buchstaben des Alphabets wird
eine Zahl aufgestellt. Vor Aufgabe des Telegramms werden nun die den An-
fangsbuchstaben des Vor- und Rufnamens des Zahlungsempfängers ent-
sprechenden Zahlen addiert. Alsdann werden die Ziffern des Auftragsdatums
(z. B. 15. 7. 29) und der zu zahlende Betrag hinzugezählt. Die Gesamtsumme
bildet die in dem Telegramm oder brieflichen Auftrag anzugebende Stichzahl.
Natürlich muß der Geheimschlüssel bei Beginn der Geschäftsverbindung
zwischen der Bank und ihrem Korrespondenten vereinbart sein, und es ist
strengstens dafür zu sorgen, daß nur wenige und durchaus zuverlässige Be-
amte, die ihn anzuwenden haben, von ihm Kenntnis erhalten,
Auf den Verkehr mit Kreditbriefen findet dieses System keine An-
wendung. Es wird befürchtet, daß die Angabe einer Stichzahl in den Kredit-
briefen die Gefahr von Fälschungen erhöhen würde, weil die Stichzahl als-
lann einer größeren Zahl von Personen bekannt werden könnte und daher die
Möglichkeit einer Entzifferung entstände. Dagegen hat ein von der Inter-
nationalen Handelskammer in Paris eingesetzter Ausschuß im Oktober 1928
andere Sicherheitsmaßnahmen gegen Fälschungen von Kreditbriefen emp-
[ohlen. Danach soll jeder Kreditbrief mit einer Leiste von Sicherheitszahlen
ausgestattet werden. Diese Ziffern sind bei jeder Zahlung auf Grund des
Kreditbriefes derart abzuschneiden, daß der an der Zahlenleiste verbleibende
Kupon über den höchsten Betrag den Saldo darstellt, über den auf Grund
des Kreditbriefes verfügt werden kann. Ferner soll für Kreditbriefe aus-
schließlich besonderes Sicherheitspapier verwendet, und der Höchstbetrag,
auf den der Kreditbrief lautet, soll durch perforierte oder eingepreßte Zeichen
angegeben werden!). Als zweckmäßig wurde es bezeichnet, für die Kreditbriefe
sinen einfachen Bogen zu verwenden, auf dessen Rückseite die abgehobenen
Beträge zu vermerken sind. Es soll hierdurch verhindert werden, daß das
zweite Blatt des Kreditbriefs durch ein anderes Blatt ersetzt wird, das von
ainem anderen Kreditbrief oder von einem überhaupt noch nicht gebrauchten
Kreditbrief stammt. Weiterhin ist von den Vertretern aller Länder, mit Aus-
nahme Großbritanniens, der Vorschlag angenommen worden, den Kredit-
oriefbetrag auf höchstens 10000 Dollar oder den entsprechenden Gegenwert
in einer anderen Währung zu beschränken. Schließlich wurde vereinbart,
laß die Unterschrift des Begünstigten keinesfalls auf dem Kreditbrief selbst
angebracht werden darf, sondern nur auf einem vom Kreditbrief völlig unab-
hängigen Schriftstück (Einführungsschreiben, Korrespondentenliste usw.).
Diese Maßnahmen beziehen sich nur auf Zirkularkreditbriefe, nicht auf
avisierte Kreditbriefe.
l) Zur Einfügung solcher Zeichen — auch auf Schecks über größere Beträge —
bedient man sich schon seit längerer Zeit besonderer Maschinen.