Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Korrespondenz über Remboursgeschäfte., 
Versicherungspolice auf den Inhaber (Kriegsgefahr gedeckt) in duplo, 
quittierte Rechnung über £ 820,—,—, 
quittierte Nota über Fracht und Versicherung über £ 72,3,4, 
auf Grund des von Ihnen eröffneten Akkreditivs eine Ziehung der Mecha- 
nischen Weberei zu Linden A.-G., Hannover-Linden, auf uns über 
£ 892,3,4 p. 90 T/S. 
akzeptiert haben. Wir haben Sie dagegen auf Akzeptkonto mit 
£ 892,3,4 Wert 27. Sept. (1 Tag vor Verfall) 
belastet, während wir 
£ 2,5,— 1° Akzeptprovision 
sowie a 
£ 1.2. 6 1/;%% Dokumenten-Aufnahmeprovision 
Wert heute Ihrer laufenden Rechnung belasten?). 
Wir übersenden hiermit eine Ausfertigung des Konnossements, das Ori- 
ginal der Versicherungspolice sowie die quittierten Fakturen, während wir 
die zweite Konnossementsausfertigung nebst dem Duplikat der Police mit 
der Kopie dieses Schreiben folgen lassen. Den Empfang der Dokumente 
wollen Sie uns bestätigen. 
Das Akkreditiv findet damit seine Erledigung. 
Die Dokumentenaufnahme ist auf Grund der Ihnen bekannten Bedin- 
zungen für das Akkreditivgeschäft erfolgt. 
Hochachtungsvoll 
J. Henry Schröder & Co. 
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Eine deutsche Firma kaufe in Algier Felle. Verkäufer und Käufer stehen 
in laufender Geschäftsverbindung. Der Verkäufer ist auf Grund langjähriger 
Beziehungen sicher, daß der Käufer die zustande gekommenen Abschlüsse 
regelmäßig erfüllt, d. h. die telegraphisch gekauften Warenposten stets prompt 
einlöst, und andererseits weiß der Käufer, daß ihm nur einwandfreie Ware, 
genau entsprechend den Abschlüssen geliefert zu werden pflegt. Als Liefer- 
frist ist daher ein für allemal zwischen den Kontrahenten vereinbart: „Erste 
Verschiffungsgelegenheit nach Eintreffen des Zahlungsauftrages in Algier“, 
als Zeit, Ort und Art der Zahlung: „Kasse gegen Dokumente im Verlade- 
hafen auf Grund sofort nach Abschluß brieflich nach Algier weiterzugebender 
Instruktionen‘. Zahlungsort und Zeitpunkt der Zahlung folgen hierbei 
einzig und allein aus dem Umstand, daß der Verkäufer finanziell nicht in 
der Lage ist, auf die Zahlung bis nach Eintreffen der Ware in Deutschland 
zu warten; sein Geschäft ist mehr das eines Kommissionärs, und entsprechen- 
der Bankkredit steht ihm nicht nach Bedarf zur Verfügung. Andererseits 
1) Siehe Fußnote zu S. 657.
	        
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