Full text: Die Technik des Bankbetriebes

Vinkulationsgeschäfte. Remboursgeschäfte. 57 
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Mitverschluß der Bank werden zuweilen auch Wertpapiere verpfändet, die 
sich in einem vom Kunden bei der Bank gemieteten Schrankfache (Safe — 
siehe Kapitel VI, Abschn. 1) befinden. Ein wirtschaftlicher Grund zum Ab- 
schluß eines solchen Pfandvertrages liegt aber selten vor, da der Kunde die 
Wertpapiere aus dem Schrankfach herausnehmen und sie bei der Bank im 
offenen Depot hinterlegen kann. 
Weit häufiger als die direkte Verpfändung von Waren mit gleichzeitiger 
Besitzübergabe ist im Bankverkehr die Verpfändung bestimmter Papiere, 
die den Besitz der auf dem Transport befindlichen Waren verkörpern. 
Diese Geschäfte rechnet man häufig nicht zu den eigentlichen Lombard- 
geschäften; es werden für sie vielmehr je nach der Eigenart des Geschäfts 
verschiedene Bezeichnungen angewandt. Gewöhnlich nennt man die Be- 
vorschussung der rollenden, d. h. der mit der Eisenbahn zu befördernden 
oder bereits der Eisenbahn zum Transport übergebenen Waren Vinkula- 
sionsgeschäfte. Die Bevorschussung der im Seeverkehr umlaufenden Güter, 
„der schwimmenden Waren‘, wird häufig Remboursgeschäft genannt, 
gleichgiltig, ob es sich um die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren handelt. 
Jedoch trifft diese Bezeichnung nur für einen Teil dieser Vorschußgeschäfte 
zu. Nimmt z. B. der Verkäufer (Exporteur) einen Bankkredit in Anspruch 
auf Grund der von ihm der Bank zum Inkasso übergebenen Wechsel auf seine 
überseeischen Abnehmer, 80 handelt es sich lediglich um eine „Bevorschussung 
schwimmender Ware‘‘ ; im Verhältnis zwischen dem kreditnehmenden Exporteur 
und der kreditgebenden Bank kann nicht die Rede von einem Rembours sein. 
Da aber aus Zweckmäßigkeitsgründen auch derartige Vorschußgeschäfte 
oft durch die sogenannte Rembours-Abteilung der Bank erledigt werden, 
pflegen auch solche reinen Bevorschussungen oft unter den Begriff der Rem- 
voursgeschäfte eingereiht zu werden. Ein Remboursgeschäft im eigentlichen 
Sinne liegt immer dann vor, wenn der Käufer (im Überseeverkehr der Im- 
porteur) eine Bank anweist, an seiner Stelle an den Verkäufer zu zahlen — 
sei es in bar, sei es durch Hingabe ihres Akzeptes — und dagegen von dem 
Verkäufer die Verladepapiere in Empfang zu nehmen. Mit der Entwicklung 
des Außenhandels hat die Finanzierung der Ein- und Ausfuhr von Gütern 
eine recht große Bedeutung gewonnen. Die Finanzierung der überseeischen 
Handelsgeschäfte nahm vor dem Kriege die erste Stelle ein, weil naturgemäß 
[für die lange Transportdauer der Waren bis zu ihrer Ankunft am Bestimmungs- 
ort die Inanspruchnahme von Bankkrediten für den Käufer oder Verkäufer 
der Waren notwendiger ist, als für die meist kurze Versendungsdauer beim 
Landtransport. In den Inflationsjahren hatte in Deutschland das Vinku- 
lationsgeschäft an Bedeutung gewonnen; einerseits weil infolge der hohen 
Warenpreise das Kreditbedürfnis weiter Zweige der Industrie und des Handels 
zugenommen hatte und daraus die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme 
von Krediten für kurze Zeit gewachsen war, andererseits weil der Verkehr 
mit den überseeischen Ländern durch den Rückgang der deutschen Valuta
	        
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