698 Die verschiedenen Arten der Kontokorrente.
Bedeutung. Jedoch wird dadurch das Hauptbuch nicht ersetzt, obgleich dies
eigentlich dem Sinn der amerikanischen Buchführung entspricht. Vollkommen
nach der Theorie der Buchhaltungslehre werden wohl die Bücher überhaupt
nirgends angelegt. Überall spielen Zweckmäßigkeit, Umfang des Geschäfts,
Eigenheiten des Betriebes eine große Rolle. Wie die Anlage der Grundbücher
unter Anwendung des amerikanischen Systems erfolgt, ist aus den Beispielen 6
(Seite 168, Kassen-Primanota), 28 (Seite 242, Kupon-Memorial), 39 (Seite 310,
Wechsel-Memorial), 85 (Seite 623, Effekten-Memorial) zu ersehen.
2. Die Anlage des Kontokorrents.
Schon in Bankbetrieben mäßigen Umfanges wäre es unvorteilhaft, die
Führung des Kontokorrents nur einem Beamten zu überlassen. Die große
Anzahl der Konten zwingt zur Teilung. Diese kann nach verschiedenen Ge-
sichtspunkten vorgenommen werden. Gewöhnlich wird zunächst zwischen
den Lorokonten und Nostrokonten unterschieden (siehe Seite 535), und
in größeren Betrieben werden hierfür besondere Unterabteilungen eingerichtet.
Jede dieser beiden Unterabteilungen (der Loro- und der Nostroabtei-
lung) wird nach Reichsmarkkonten und Währungskonten getrennt,
also denjenigen, die in deutscher oder in einer fremden Währung geführt wer-
den. Wie schon erwähnt wurde (Seite 498), werden auch für Kunden der
Bank Währungskonten eingerichtet, über die ihre Umsätze in ausländischer
Währung geführt werden. Diese Konten sind daher Loro-Währungskonten.
Die in Reichsmark abgeschlossenen Geschäfte brauchen aber nicht nur in-
ländische Kunden zu betreffen. Es kann sich auch um Kunden der Bank han-
deln, die ihren Wohnsitz im Auslande haben. In beiden Fällen sind die Konto-
korrent-Konten, über die diese Geschäfte gebucht werden, Loro-Reichsmark-
konten. Von den Nostrokonten werden besonders diejenigen in ausländischer
Währung geführt, auf denen der Geschäftsverkehr für eigene Rechnung der
inländischen Bank mit ausländischen Banken erscheint, meist auf Grund von
Devisengeschäften, Es kann aber auch der Fall eintreten, daß eine inländische
Bank mit einer anderen inländischen (auswärtigen) Bank Geschäfte in fremder
Währung abschließt. Auch hierbei handelt es sich um ein Nostro-Währungs-
konto. Die Buchungen über die Geschäfte der Bank für ihre eigene Rechnung
mit einer auswärtigen inländischen Bank in Reichsmark, also z. B. die sich aus
dem Inkasso- und Überweisungsverkehr ergebenden, erscheinen auf den
Nostro-Reichsmarkkonten.
Eine weitere Einteilung der Kontokorrente innerhalb der eben geschilder-
ten. Gruppen findet auch in bezug auf die Art der Konteninhaber statt. Man
unterscheidet — namentlich bei den größeren Betrieben — zwischen den
Kontokorrenten der Banken, Filialen und Privatkundschaft. Unter den Fi-
lialen in diesem Sinne sind alle Niederlassungen der Bank zu verstehen, also
auch die Depositenkassen. Bei den Filialen selbst wird gewöhnlich noch ein
besonderes Kontokorrent für den Verkehr mit der Zentrale der Bank geführt.