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Kontrolle der Buchungen für Anschaffungen. 785
dem Konto des Lieferanten von einer Kontrollstelle verglichen, so muß der
Betrug sofort entdeckt werden, weil die zweite Zahlung auf diesem Konto
nicht gebucht ist. Geschieht dies nicht, so wird der Betrug durch die Ab-
stimmung der Gesamtsummen der täglichen Buchungen in die Lieferanten-
konten mit den Zusammenstellungen aus den Grundbüchern aufgedeckt.
Bucht er jedoch auch die zweite Zahlung in das Lieferantenkonto, so wird
auf diesem Konto ein Sollsaldo entstehen, und dies wird bei der Abstim-
mung oder Durchsicht der Saldenlisten auffallen. Allerdings kann die Ent-
deckung dieses Betruges dadurch hinausgeschoben werden; um so mehr, als
der Fall eintreten kann, daß bis zur Aufstellung der Saldenlisten der Liefes
rant weitere Lieferungen an die Bank vorgenommen hat und für diese
auf seinem Konto erkannt wird. Dadurch kann der falsche Sollsaldo in-
zwischen ausgeglichen sein. Um solche Veruntreuungen zu verhüten, ist es
daher wichtig, daß die der Kasse zur Zahlung von Lieferanten präsentierten
Rechnungen oder Quittungen zunächst nicht der Buchhaltung zur Abzeichnung,
sondern der Auftragsstelle (Materialverwaltung usw.) zur Prüfung und Ab-
stimmung vorgelegt werden. Alsdann würde eine doppelte Zahlung nicht ge-
leistet werden können. Die Ausführung eines solchen Betruges durch einen
Angestellten der Beschaffungsstelle wäre nicht möglich, wenn ein Lieferanten-
konto in der Buchhaltung geführt wird, weil in diesem Falle der Buchhalter
bei der zweiten Zahlung feststellen würde, daß der Betrag bereits an den
Lieferanten gezahlt worden ist.
Werden Lieferantenkonten nicht geführt, so kann ein Betrug dieser Art
von dem Buchhalter natürlich nicht ausgeführt werden. Es fällt dann jedoch
auch seine Kontrolle der Beschaffungsstelle fort. Man versucht alsdann,
doppelte Zahlungsanweisungen eines Angestellten der Beschaffungsstelle
durch die Vorschrift zu verhindern, daß solche Anweisungen von zwei An-
gestellten, darunter z. B. dem Leiter der Abteilung, unterzeichnet werden
müssen. Eine Kontrollstelle pflegt die Anweisungen und die Zahlungsbelege
auch noch mit den Buchungen auf das Sachkonto (Mobilien-Konto oder Un-
kosten-Konto) abzustimmen. Ein Unterschied zwischen der Buchung auf
Mobilien-Konto und auf Unkosten-Konto besteht in bezug auf die Aufdeckung
etwaiger Veruntreuungen insofern, als eine unberechtigte Buchung auf Mo-
bilien-Konto wahrscheinlich auch bei Durchsicht der Bilanz durch die Ge-
schäftsleitung entdeckt werden würde. Dies gilt freilich nur dann, wenn wenig
Anschaffungen erfolgt sind und es sich um größere Beträge handelt. Ist dies
nicht der Fall, so kann es der Geschäftsleitung kaum auffallen, daß auf dem
Mobilien-Konto eine Belastung erscheint, die nicht dorthin gehört. Im Un-
kosten-Konto können in der Gewinn- und Verlustrechnung falsche Buchungen
überhaupt nur auffallen, wenn sie außerordentlich große Beträge betreffen,
die das Konto in seiner Gesamtziffer beeinflussen. Das ist aber natürlich nur
selten der Fall. Aus diesem Grunde ist es auch zweckmäßig, alle Buchungen,
die das Unkosten-Konto oder ähnliche Konten betreffen, also z. B. Abhebungen
für Spesen, Entschädigungen usw. von vornherein scharf zu kontrollieren;
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl, 50