Full text: Die Technik des Bankbetriebes

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Kontrolle der Buchungen für Anschaffungen. 785 
dem Konto des Lieferanten von einer Kontrollstelle verglichen, so muß der 
Betrug sofort entdeckt werden, weil die zweite Zahlung auf diesem Konto 
nicht gebucht ist. Geschieht dies nicht, so wird der Betrug durch die Ab- 
stimmung der Gesamtsummen der täglichen Buchungen in die Lieferanten- 
konten mit den Zusammenstellungen aus den Grundbüchern aufgedeckt. 
Bucht er jedoch auch die zweite Zahlung in das Lieferantenkonto, so wird 
auf diesem Konto ein Sollsaldo entstehen, und dies wird bei der Abstim- 
mung oder Durchsicht der Saldenlisten auffallen. Allerdings kann die Ent- 
deckung dieses Betruges dadurch hinausgeschoben werden; um so mehr, als 
der Fall eintreten kann, daß bis zur Aufstellung der Saldenlisten der Liefes 
rant weitere Lieferungen an die Bank vorgenommen hat und für diese 
auf seinem Konto erkannt wird. Dadurch kann der falsche Sollsaldo in- 
zwischen ausgeglichen sein. Um solche Veruntreuungen zu verhüten, ist es 
daher wichtig, daß die der Kasse zur Zahlung von Lieferanten präsentierten 
Rechnungen oder Quittungen zunächst nicht der Buchhaltung zur Abzeichnung, 
sondern der Auftragsstelle (Materialverwaltung usw.) zur Prüfung und Ab- 
stimmung vorgelegt werden. Alsdann würde eine doppelte Zahlung nicht ge- 
leistet werden können. Die Ausführung eines solchen Betruges durch einen 
Angestellten der Beschaffungsstelle wäre nicht möglich, wenn ein Lieferanten- 
konto in der Buchhaltung geführt wird, weil in diesem Falle der Buchhalter 
bei der zweiten Zahlung feststellen würde, daß der Betrag bereits an den 
Lieferanten gezahlt worden ist. 
Werden Lieferantenkonten nicht geführt, so kann ein Betrug dieser Art 
von dem Buchhalter natürlich nicht ausgeführt werden. Es fällt dann jedoch 
auch seine Kontrolle der Beschaffungsstelle fort. Man versucht alsdann, 
doppelte Zahlungsanweisungen eines Angestellten der Beschaffungsstelle 
durch die Vorschrift zu verhindern, daß solche Anweisungen von zwei An- 
gestellten, darunter z. B. dem Leiter der Abteilung, unterzeichnet werden 
müssen. Eine Kontrollstelle pflegt die Anweisungen und die Zahlungsbelege 
auch noch mit den Buchungen auf das Sachkonto (Mobilien-Konto oder Un- 
kosten-Konto) abzustimmen. Ein Unterschied zwischen der Buchung auf 
Mobilien-Konto und auf Unkosten-Konto besteht in bezug auf die Aufdeckung 
etwaiger Veruntreuungen insofern, als eine unberechtigte Buchung auf Mo- 
bilien-Konto wahrscheinlich auch bei Durchsicht der Bilanz durch die Ge- 
schäftsleitung entdeckt werden würde. Dies gilt freilich nur dann, wenn wenig 
Anschaffungen erfolgt sind und es sich um größere Beträge handelt. Ist dies 
nicht der Fall, so kann es der Geschäftsleitung kaum auffallen, daß auf dem 
Mobilien-Konto eine Belastung erscheint, die nicht dorthin gehört. Im Un- 
kosten-Konto können in der Gewinn- und Verlustrechnung falsche Buchungen 
überhaupt nur auffallen, wenn sie außerordentlich große Beträge betreffen, 
die das Konto in seiner Gesamtziffer beeinflussen. Das ist aber natürlich nur 
selten der Fall. Aus diesem Grunde ist es auch zweckmäßig, alle Buchungen, 
die das Unkosten-Konto oder ähnliche Konten betreffen, also z. B. Abhebungen 
für Spesen, Entschädigungen usw. von vornherein scharf zu kontrollieren; 
Buchwald, Bankbetrieb. 9. Aufl, 50
	        
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