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Vinkulationsgeschäfte.
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Jurch den Käufer, so ist die Ausstellung des Frachtbriefduplikats von keinem
praktischen Wert. Die Mitwirkung einer Bank im Auftrage des Verkäufers
zann in diesem Fall aus zwei Gründen in Anspruch genommen werden. Soll
ler Käufer nicht in den Besitz der Ware gelangen, bevor er den Rechnungs-
betrag bezahlt hat, so wird der Verkäufer die Ware selbst oder durch Vermitt-
lung einer Bank seines Wohnortes nicht an den Käufer, sondern an eine Bank
der einen Spediteur des Bestimmungsortes senden; mit der Weisung, die
Ware dem Käufer gegen Bezahlung der beigefügten Rechnung sowie der
Spesen auszuhändigen. Auf dem Frachtbrief wird also die Bank oder der
Spediteur des Bestimmungsortes als Empfänger bezeichnet. Die Einsendung
eines Frachtbriefduplikats an die Bank oder den Spediteur des Bestimmungs-
ortes ist für den Verkäufer überflüssig; sie hat allenfalls für den Käufer den
Vorteil, daß er mit Sicherheit das Eintreffen der Ware erwarten kann.
Die Tätigkeit der Bank des Bestimmungsortes und der Bank des Wohn-
ortes des Absenders, falls dieser sich einer Bank bedient, erstreckt sich also
in diesem Falle ausschließlich auf das Inkasso der Rechnung. Freilich wird
mit diesem Geschäft häufig ein Kreditgeschäft verbunden sein, indem der
Käufer bei der Bank seines Wohnortes gegen Verpfändung der Ware einen
Kredit in Anspruch nimmt. Dieses Kreditgeschäft wird dann nach denjenigen
Grundsätzen abgeschlossen, die oben bei der Darstellung der gewöhnlichen
Warenbeleihungsgeschäfte erörtert worden sind.
Häufig kommt es jedoch auch vor, daß der Verkäufer einen Bank-
kredit in Anspruch nimmt, weil seine flüssigen Mittel für die Zeit des Trans-
portes der Ware festgelegt werden, wenn sein Kunde den Kaufpreis erst
aach Eintreffen der Ware bezahlt. Diesem Bedürfnis verdankt das Vinku-
:ationsgeschäft seine Entstehung. Es ist zuerst in den östlichen Ländern
Kuropas, namentlich in Galizien, Rußland und Rumänien, in den 70er Jahren
des vorigen Jahrhunderts zur Anwendung gekommen. Die dort ansässigen
Händler von Erzeugnissen der Landwirtschaft und der Viehwirtschaft (Ge-
;reide, Butter, Eier usw.) waren nicht in der Lage, die zum Einkauf not-
wendigen Mittel aufzubringen, zumal ihre Lieferanten, die Landwirte, nur
gegen Barzahlung verkauften. Es entstand daher für die Händler die Not-
wendigkeit, Bankkredit in Anspruch zu nehmen, sowohl für den inländischen
Verkehr als auch später für die Ausfuhr nach Deutschland, die einen großen
Umfang annahm‘).
Gegenwärtig werden Vinkulationsgeschäfte in Deutschland vielfach auch
von Erzeugern oder Händlern industrieller Waren abgeschlossen, in der Haupt-
sache freilich bei Transporten ins Ausland, die längere Zeit in Anspruch nehmen,
Da, wie wir gesehen haben, durch die Übergabe des Frachtbriefduplikats
vom Absender an den Kreditgeber das Eigentum an der Ware nicht über-
tragen wird, so muß der Verkäufer zur Sicherung des Kreditgebers vor der
Absendung eine Verpfändung oder Übertragung des Eigentums an der Ware
1) Siehe Breit: Das Vinkulationsgeschäft (Die Lombardierung rollender Güter).
S. 10, Tübingen 1908.